Produktionsschließung
Hallo wir sind 127 AN,57 in der Produktion und 70 in der Verwaltung.Wenn die Produktion geschlossen wird und nur noch die Verwaltung bleibt , was wird dann mit dem BR?Gibt es dann Neuwahlen ?Oder Bleibt der Amtierende BR im Amt?
Community-Antworten (10)
06.05.2011 um 15:36 Uhr
§13 (2) 1 BetrVG Absinken der AN um die Hälfte, mindestens um 50. Eure Belegschaft würde sich zwar um über 50 vermindern, aber nicht um die Hälfte. Da es sich um eine "und"-Vorschrift handelt, muß bei euch nicht neu gewählt werden. Zumindest nicht unbedingt. Wenn durch den Wegfall der Produktion auch BRM wegfallen, und damit inkl. der Ersatzmitglieder weniger als der nötigen BRM da bleiben, dann müßt ihr Neuwahlen einleiten.
06.05.2011 um 16:55 Uhr
Ulrik
...Wenn durch den Wegfall der Produktion auch BRM wegfallen.... Der AG muss sie sofern möglich im verbleibenden Teil weiterbeschäftigen, ggf. sogar einen Arbeitsplatz freikündigen.
Im Fall einer Betriebsstillegung ist nach § 15 Abs. 4 KSchG auch die ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds möglich. Bei der Stillegung eines Betriebsteils sieht das Gesetz in § 15 Abs. 5 KSchG eine differenzierte Lösung vor. Grundsätzlich soll das Betriebsratsmitglied in eine andere Betriebsabteilung übernommen werden. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, so eröffnet § 15 Abs. 5 KSchG durch die Verweisung auf Abs. 4 auch hier den Weg zu einer ordentlichen Kündigung. Die Darlegungs- und Beweislast, daß eine Übernahme nicht durchführbar ist, liegt beim Arbeitgeber .
06.05.2011 um 17:29 Uhr
wahlvst
Dessen bin ich mir bewusst. Aber allein die rechtliche Vorschrift, die Du zitierst, verhindert nicht, daß nichts desto trotz durchaus BRM, die in der Produktion waren, durch die Massnahme wegfallen. Entweder, weil sie nicht anderweitig einsetzbar sind, oder weil sie u. U. auch gar nicht in die Verwaltung wollen. Alles ist möglich.
Daher soll der Fragesteller wissen, daß es hier durchaus zu einer Situation kommen kann, in der Neuwaheln nötig sind.
06.05.2011 um 17:52 Uhr
Ulrik,
ich gehe in der heutigen Zeit davon aus, dass jeder AN bemüht ist seinen Job nicht zu verlieren. Ganz besonders BRM. Diese würden dann doch wohl versuchen einen Job im verbleibenden Teil zu erhalten.
Weiter würde ich auch als BR versuchen es so so tun, alleine schon weil der Neue BR wesentlich keliner ist. Somit hätte man auch zu mindest einen guten Verhandlungspunkt für den AG um ggf. Arbeitsplätze vor dem Abbau zu retten.
Also, der AG verzichtet auf bestimmten Abbau oder muss freikündigen und ggf. einen BRM nachschulen.
06.05.2011 um 22:14 Uhr
@wahlvst,
hast Du zur These "Freikündigung" für einen BR - da dieser offenbar etwas besseres ist als ein normaler AN - auch einen Link zur Rechtsprechung der dieses untermauert?
06.05.2011 um 22:32 Uhr
NicknameOff
warst du auch ein Gast?
06.05.2011 um 22:35 Uhr
@AucheinGast,
Oh ja, undzwar ein ungebetener!
06.05.2011 um 23:29 Uhr
NicknameOff
Als BR könnte/sollte man dieses wissen oder aber man ließt es nach.
gib einfach einmal 163730 ein
07.05.2011 um 00:51 Uhr
NicknameOff
warst du nur unten oder durftest du auch unters dach?
09.05.2011 um 11:24 Uhr
Hallo Wvst, meinst du es bringt was, hier von Seiten eines konkurrierenden Anbieters zu zitieren, dessen Seminarreferenten auch Arbeitgeber gegen Betriebsräte vertreten?
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