Erstellt am 05.05.2011 um 13:16 Uhr von Emmelmann
Nein, müßt ihr nicht. Der GBR ist eine Institution, die alle 4 Jahre ihren Vorsitzenden und Co wählt. Sollten während der aktuellen Periode weitere Mitglieder hinzukommen, dann ist das eben so.
Die Stimmenverteilung ändert sich mit jedem Mitglied des GBR. Jedes Mitglied hat bekanntlich so viele Stimmen, wie Mitarbeiter in dem Unternehmen sind, dass das Mitglied entsendet hat.
Erstellt am 05.05.2011 um 15:29 Uhr von gbrac
Habe gerade im Däubler/Kittner folgenden Hinweis gefunden, den ich auf unsere Situation übertragen würde:
"Der Betriebsübergang eines Betriebes mit BR auf ein UN mit GBR hat auf den Fortbestand des GBR keinen Einfluss. Die Mitglieder des BR gehören mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Betriebsübernahme dem GBR an." (§47 Rn 21d).
Dies interpretiere ich so, dass sich im GBR außer der Stimmenverteilung nichts ändert.