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Mitgliederanzahl im BR

U
uweblackman
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, Ich habe folgende Frage: Unser Betrieb wächst sehr schnell heran. In absehbarer Zeit werden wir die 200 Personenanzahl erreichen und überschreiten. Dadurch würde auch der Betriebsrat von jetzt 7 auf 9 Personen anwachsen. Wie würde das formal ablaufen wer muss informiert werden und auf was muss geachtet werden? Über Antworten würde ich mich sehr freuen. MfG Uwe

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Community-Antworten (2)

W
wahlvst

09.04.2011 um 16:55 Uhr

Der BR wächst nicht! Für die Zahl der BR-Mitglieder ist die Zahl der regelmäßig beschäftigten AN maßgebend. Es ist dabei grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Wahlausschreibens abzustellen

Es ist nur BetrVG § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen zu beachten

(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

  1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist, Einmalig Taggenau 24 Monate vom Tag der Wahl an.

Also, einmalige Prüfung taggenau 24 Monate. Hat sich dann diese Veränderung ergeben MUSS Neuwahl stattfinden, sonst geht es die 4 Jahre gemäß Wahl weiter.

Veränderungen am Tage nach dem Termin 24 Monate bleiben unberücksichtigt.

N
nicoline

09.04.2011 um 18:05 Uhr

Veränderungen am Tage nach ODER VOR dem Termin 24 Monate bleiben unberücksichtigt.

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