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Später Seminarbeginn

F
Franklin
Nov 2016 bearbeitet

Demnächst darf ich mal wieder für eine Woche auf ein Seminar. Es fängt am späten Nachmittag um 16:00 Uhr an. Die Anreise erfolgt ab 12:00 Uhr mit der Bahn. Darf der AG verlangen, dass ich vorher noch zur Arbeit komme?

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Community-Antworten (7)

U
Ulrik

05.04.2011 um 17:02 Uhr

Kommt darauf an, was deine täglich Arbeitszeit ist. Ich gehe mal ("Glaskugel") von acht Stunden aus. Dann müsstest Du vom Semiarende en diesem Tag die acht Stunden netto zurückrechnen. Ist das Semiar auslo z.B um 18 Uhr zu ende, dann könnte der AG verlangen, daß Du um halb zehn (8 Std zzgl. ges. Mindestpause) noch zur Arbeit kommst und den BEtrieb so verlässt, daß du um 12 am Bahnhof bist.

G
gallocampo

05.04.2011 um 18:10 Uhr

Moin!

Zu berücksichtigen ist auch das Arbeitszeitgesetz. Dort steht unter §3:

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Die gesamte Arbeitszeit des Tages darf also in keinem Fall 10 Stunden überschreiten.

Gemäß §5 Arbeitszeitgesetz kommt dann eine Ruhepause von mind. 11 Stunden:

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Gruß

G
Gustl

06.04.2011 um 08:45 Uhr

@ Franklin und den anderen Kollegen,

nicht zu vergessen hierbei ist, dass der Franklin mit der Bahn fährt. Wenn ein MA nicht selbst fährt, zählt dies zur Ruhezeit, welchen der AG übrigens nicht unbedingt zahlen muss. Also ist die Fahrtzeit bei Franklin keine Arbeitszeit. (Franklin, nicht deinem AG unbedingt auf die Nase binden)

Gruß, Gustl.

R
Rattle

06.04.2011 um 09:28 Uhr

Hallo, gallocampo

Seminar wäre BR-Arbeit die unterliegt nicht dem AZG.

MFG

P
Petrus

06.04.2011 um 11:44 Uhr

@gustl Einfache Abhilfe: Franklin packt sich für die Zugfahrt die aktuelle AiB ein. Literaturstudium ist BR-Arbeit, auch wenn sie im ICE stattfindet.

S
Südmann

06.04.2011 um 11:52 Uhr

@ gustl

das wäre in dem Fall nicht richtig

da die Fahrtzeit innerhalb der normalen Arbeitszeit des BR-Mitglieds liegt

also könnte der AG nicht einfach die Zeit von 12-16h als "Ruhezeit" unbezahlt abziehen

U
Ulrik

06.04.2011 um 12:18 Uhr

@Rattle

Woher weißt Du, dass das Seminar BR-Arbeit ist??

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