Später Seminarbeginn
Demnächst darf ich mal wieder für eine Woche auf ein Seminar. Es fängt am späten Nachmittag um 16:00 Uhr an. Die Anreise erfolgt ab 12:00 Uhr mit der Bahn. Darf der AG verlangen, dass ich vorher noch zur Arbeit komme?
Community-Antworten (7)
05.04.2011 um 17:02 Uhr
Kommt darauf an, was deine täglich Arbeitszeit ist. Ich gehe mal ("Glaskugel") von acht Stunden aus. Dann müsstest Du vom Semiarende en diesem Tag die acht Stunden netto zurückrechnen. Ist das Semiar auslo z.B um 18 Uhr zu ende, dann könnte der AG verlangen, daß Du um halb zehn (8 Std zzgl. ges. Mindestpause) noch zur Arbeit kommst und den BEtrieb so verlässt, daß du um 12 am Bahnhof bist.
05.04.2011 um 18:10 Uhr
Moin!
Zu berücksichtigen ist auch das Arbeitszeitgesetz. Dort steht unter §3:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Die gesamte Arbeitszeit des Tages darf also in keinem Fall 10 Stunden überschreiten.
Gemäß §5 Arbeitszeitgesetz kommt dann eine Ruhepause von mind. 11 Stunden:
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Gruß
06.04.2011 um 08:45 Uhr
@ Franklin und den anderen Kollegen,
nicht zu vergessen hierbei ist, dass der Franklin mit der Bahn fährt. Wenn ein MA nicht selbst fährt, zählt dies zur Ruhezeit, welchen der AG übrigens nicht unbedingt zahlen muss. Also ist die Fahrtzeit bei Franklin keine Arbeitszeit. (Franklin, nicht deinem AG unbedingt auf die Nase binden)
Gruß, Gustl.
06.04.2011 um 09:28 Uhr
Hallo, gallocampo
Seminar wäre BR-Arbeit die unterliegt nicht dem AZG.
MFG
06.04.2011 um 11:44 Uhr
@gustl Einfache Abhilfe: Franklin packt sich für die Zugfahrt die aktuelle AiB ein. Literaturstudium ist BR-Arbeit, auch wenn sie im ICE stattfindet.
06.04.2011 um 11:52 Uhr
@ gustl
das wäre in dem Fall nicht richtig
da die Fahrtzeit innerhalb der normalen Arbeitszeit des BR-Mitglieds liegt
also könnte der AG nicht einfach die Zeit von 12-16h als "Ruhezeit" unbezahlt abziehen
06.04.2011 um 12:18 Uhr
@Rattle
Woher weißt Du, dass das Seminar BR-Arbeit ist??
Verwandte Themen
AG verweigert Kostenübernahme für Schulung mit Vorkasse-Zahlung - wie seine Schulungsansprüche durchzusetzen?
ÄlterHier noch mal ein Spezialfall zu dem beliebten Thema "AG verweigert Kostenübernahme". Wir haben ein Seminar gebucht, vorher Beschuss gefasst, den AG informiert und um Bestätigung gebeten etc. Der A
Anreise BR Seminar
ÄlterHallo zusammen, folgendes Problemchen beschäftigt mich. Ich gehe zusammen mit einem BR Kollegen zu einem BR Seminar (natürlich) bei der WAF :-) in Baden Württemberg, Standort unseres Betriebes ist
Ruhezeit nach Fortbildung?
ÄlterHallo, ich (BRM) wurde von einer Kollegin angesprochen um folgenden Sachverhalt zu klären: Die Kollegin wird vom AG auf eine zwei Tägige Fortbildung entsendet. Sie hat die Möglichkeit einen Tag
Abmahnung wegen unabgestimmten Fernbleibens vom Arbeitsplatz bei Halbtagsseminarbesuch
ÄlterHallo, vom 28.1.13-1.2.13 nahm ich an einem Seminar zum Betriebsverfassungsgesetz teil. Das Seminar begann am Montag erst mittags. Dieser Umstand wurde mir erst am Sonntag vor Seminarbeginn klar und
Schichtänderung
ÄlterIch arbeite im Einzelhandel in Schicht. Heute Samstag, musste eine Kollegin schnell heim da die Mutter gestorben ist. Ich war nicht bis ganz zum Schluss eingeteilt. Chefin nicht da Abteilungsleiter