Unterschriftenregelung
Hallo, wenn ich im Personalbüroin in meiner normalen Funktion ein Arbeitszeugnis erstelle und auch mit unterschreibe, ist es dann sinnvoll zu meinem Namen dazuzuschreiben, dass ich BR-Vorsitzende bin? Ggf. muss ich dann zum BR-Vorsitzenden das i. A. dazuschreiben?
Community-Antworten (2)
04.04.2011 um 15:08 Uhr
betonchris, eigentlich hast Du Dir die Antwort selber schon gegeben: im Personalbüro in meiner normalen Funktion unterschreibst Du das Zeugnis nur mit Deinem Namen und evtl. noch mit Deiner Funktion.
Die Erstellung eines Arbeitszeugnisses hat mit Deiner Funktion als BRM oder BRV überhaupt nichts tun!
ist es dann sinnvoll zu meinem Namen dazuzuschreiben, dass ich BR-Vorsitzende bin? NEIN!
*Ggf. muss ich dann zum BR-Vorsitzenden das i. A. dazuschreiben? * in wessen Auftrag würde der/die BRV denn das Zeugnis schreiben? Das ehört in keinster Weise zu den Aufgaben des/der BRV und unterliegt auch nicht der Mitbestimmung!
04.04.2011 um 15:10 Uhr
M.E. solltest Du es weglassen.
Das Arbeitszeugnis erstellst Du ja in deiner Funktion als Personalabteilung. Da hat der BRV nichts bei zu suchen. Wenn Du mit BRV unterschreibst, bzw. diese Signatur drunter schreibst, dann entsteht nach aussen hin der Eindruck, dass bei euch die Zeugnisse vom BR geschrieben werden. Der BRV (in dieser Funtkon) unterschreibt nur Schriftstücke des BR!!
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