Erstellt am 21.03.2011 um 07:14 Uhr von Tanzbär
Mal ganz abgesehen, dass ich den Sinn einer Geschäftsordnung für den BR anzweifele, dient sie doch der inneren Regelung von bestimmten Arbeitsabläufen.
Die Mitarbeiter geht sie eigentlich nichts an. Sehr wohl haben aber die Mitarbeiter das Recht zu erfahren, WAS ihr macht, nicht WIE.
Dafür gibt es die Betriebsversammlungen, an denen ihr Rechenschaft ablegt, WAS ihr so macht. Dort kann auch verschiedenes hinterfragt werden.