Erstellt am 02.03.2011 um 21:17 Uhr von alterBrummbär
@Rocce,
handelt es sich um Sicherheitschuhe die vorgeschrieben sind?
Wenn ja und diese sind defekt, gibt es keine zeitliche Begrenzung und der AG muß Neue zur Verfügung stellen. Dafür benötigt man keine BV.
Erstellt am 02.03.2011 um 21:49 Uhr von seesee
Wir sind gerade dabei, eine BV über Arbeitskleidung zu schließen, hier sind auch die (Sicherheits-)Schuhe mit drin. Wir werden es so regeln, dass jeder MA jedes Jahr ohne Diskussion 1 neues Paar Schuhe beantragen darf, und falls sie vor Ablauf des Jahres kaputt gehen, auch früher, dann muss er aber nachweisen, dass die Schuhe kaputt sind (z.B. Loch in der Sohle oder Riss im Leder...). Den Nachweis zu führen, dass Schuhe kaputt sind, ist manchmal schwierig, denn: ein ausgelatschter Schuh ist m.E. auch kaputt. Wer will denn das beurteilen? Deshalb: ohne Diskussion mindestens 1 Paar pro Jahr (besser 2 Paar: leichte Schuhe für den Sommer und geschlossene für die kalten Tage; das bekommen wir aber wohl nicht durch...)