Dienstzeitenänderung
E
Elisabeth
Jan 2018 bearbeitet
Hallo Zusammen, eine Kollegin, die schon seit 15 Jahren in unserer Einrichtung Spätdienst( von 14:30 - 20:30 Uhr) arbeitet, soll jetzt andere Dienstzeiten bekommen. Sie soll in Früh,-und Spätdienst eingesetzt werden und effektiver arbeiten, d.h.: sie soll tgl. von 8:00 - 11:00 oder !&.== - !9:00 Uhr arbeiten. Frage: Ist das rechtens und gilt da nicht das Gewohnheitsrecht? Dank im voraus für die Antworten
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Community-Antworten (1)
R
Rattle
26.02.2011 um 17:09 Uhr
Hallo,
nein, ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
es zählt was im Arbeitsvertrag steht!
MFG