Was tun, wenn kein Wahlvorstand zustandekommt?
Da zwei BR Mitglieder aus der Firma ausscheiden und unser BR keinerlei Nachrücker für den Betriebsrat hat und dadurch eine Minderheit im BR entstanden ist, müssen wir neu wählen.
Das Problem bei der ganzen Sache: Wir finden noch nicht einmal 6 Mitarbeiter die sich bereit erklären das Amt des Wahlvorstandes auszuüben.
Was tun, wenn kein Wahlvorstand zustandekommt?
Community-Antworten (5)
16.02.2011 um 19:42 Uhr
Dann setzt das ArbG einen ein. Doch warum will es denn keiner der jetzigen BRM machen?? Ihnen sollte doch daran gelegen sein, dass ein neuer Br gewählt wird
16.02.2011 um 20:49 Uhr
@Balance Bin der gleichen Meinung wie wahlvst. Aber wie kommst Du auf die Anzahl von 6. Drei reichen normalerweise. Außerdem muß die Anzahl des Wahlvorstandes immer ungerade sein. Und lies doch mal § 16 Abs. 1 BetrVG.
16.02.2011 um 21:18 Uhr
@ Rübennase
3 Personen für den Wahlvorstand + 3 Vertreter. Ist das nicht korrekt?
16.02.2011 um 21:34 Uhr
Balance
der Wahlvorstand kann auch handeln, wenn sich keine Vertreter finden.
16.02.2011 um 22:52 Uhr
@Balance ...3 Personen für den Wahlvorstand. Genau! Einer von ihnen wird als Vorsitzender bestellt, einer als stellvert. Vorsitzender und einer als Beisitzer. Wäre IMHO wirklich am unkompliziertesten, wenn dies der BR in die Hand nimmt.
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