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N
naturbursche
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein Direktor eines Hotelbetriebs Mitarbeiter zu einem Gespräch laden, das ausserhalb der Arbeitszeit stattfinden soll und Zeitaufwand und (weite) Anfahrten dafür nicht entschädigen?

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Community-Antworten (1)

P
pfeilenbogen

09.02.2011 um 13:30 Uhr

Können schon, ob die AN folgen? Hier sollte man vor allem prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, das hängt von der Zahl der Beschäftigten ab. Kommt es nicht zur Anwendung und der AN kommt der "Bitte" des Direktor nicht nach, könnte es sein, dass er in Kürze wieder als "arbeitssuchender AN " anzusehen ist.

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