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Mindestlaufzeit eines Teilzeitvertrages

B
berlini
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bin Personalratsmitglied im öffentlichen Dienst und habe ein Problem mit dem Teilzeitgesetz. Eine Kollegin möchte für drei Monate ihre Arbeitszeit auf 3/4 (vorher voll) reduzieren. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, daß das Stellenreferat aus Gründen der Planungssicherheit den für die drei Monate freiwerdenden Stellenanteil so schnell nicht anders verwenden könnte. Nun werden im öffentlichen Dienst aber Stellen gestrichen und in Rente gehende Kollegen nicht ersetzt. Dies widerspricht den Ablehnungsgründen. Ich habe aus dem Gesetz keine Mindestdauer einer Teilzeittätigkeit herausgelesen.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

12.01.2011 um 17:28 Uhr

@berlini Das würde ich als AG auch nicht machen. Eher behilft man sich da doch mit ner individualrechtlichen Schiene:

  • Minusstunden
  • AZ-Konto
W
wahlvst

12.01.2011 um 18:05 Uhr

Das Teilzeit und Befristungsgesetz gibt NUR einen Anspruch auf unbefristete Teilzeit.

N
nicoline

12.01.2011 um 21:16 Uhr

berlini wenn Du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist, könnte es ja wohl sein, dass der TVöD zur Anwendung kommt. Der ermöglicht, § 11, unter bestimmten Voraussetzungen, eine befristete Reduzierung der AZ.

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