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JahresmitarbeiterInnengespräch /Zielvereinbarungsgespräch

G
Gecko
Jan 2021 bearbeitet

JahresmitarbeiterInnengespräche - die Kollegin scheidet am 1. Juni wg. Erreichen des 65. Lebensjahres aus, muss sie sich jetzt noch für ein solches Gespräch zur Verfügung stellen oder kann sie es ohne Konsequenzen verweigern?

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Community-Antworten (7)

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nicoline

07.01.2011 um 22:48 Uhr

Gecko oder kann sie es ohne Konsequenzen verweigern? Streng genommen wahrscheinlich nicht, aber welche Konsequenzen hätte sie denn wirklich noch zu FÜRCHTEN, wenn sie in einem halben Jahr komplett aus dem Arbeitsleben ausscheidet?? Aber vielleicht kann man es mit einem Gespräch mit dem Vorgesetzten klären, ob das wirklich noch erforderlich ist. Manchmal können Vorgesetzte ja auch einsichtig und verständnisvoll sein, Versuch macht kluch ;-))

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Lotte

07.01.2011 um 23:03 Uhr

Gecko, ergänzend dazu, dass man es sicher so machen kann wie nicoline es vorschlägt, sehe ich eigentlich keinen Grund, warum sie sich verweigern sollte. Bis zum Renteneintritt möchte sie doch wahrscheinlich auch noch all das Angenehme erleben, was der Arbeitsplatz mit sich bringt, oder? Oder wird sie z. B. jetzt keinen Urlaub mehr nehmen, da sie ja eh bald ganz aufhört?

Es ist ja immerhin noch ein halbes Jahr. Falls Eure MA Gespräche eher Kritik- und Druckgespräche sind, wovor alle MA sich fürchten, sähe ich da eher Handlungsbedarf für den BR.

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ganther

08.01.2011 um 00:10 Uhr

Ist ja auch wichtig wie es geregelt wurde. Bei uns ist der Fall in unserer BV dazu geregelt. Es sind dann angepasste Ziele zu vereinbaren und dann wird am Ende bewertet

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nicoline

08.01.2011 um 09:29 Uhr

ganther Es sind dann angepasste Ziele zu vereinbaren und dann wird am Ende bewertet na ja, wenn davon eine Prämie oder sonstige leistungsorientierte Bezahlung abhängt, wäre das ja noch zu verstehen. Bei uns ist das nicht der Fall, da geht es nur um Entwicklungsziele, deshalb würde ICH es zumindest als nicht nötig ansehen, dieses Gespräch noch zu führen, weder als Vorgesetzte noch als Mitarbeiterin.

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ganther

08.01.2011 um 12:24 Uhr

Okay dann sollten wir einmal aufgeklärt werden welche Art von Gespräch das ist. So was wie ihr haben wir auch noch aber das läuft nur alle 2 Jahre und heisst auch ganz anders. Aber klar das kann es natürlich auch sein. Aber auch in dieser BV zu unserem Förderverfahren gibt es regelungen was bei bevorstehender Rente zu beachten ist

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Lotte

08.01.2011 um 18:27 Uhr

nicoline, bei uns geht es um die Arbeit: Wie war das letzte Jahr, was will ich für das nächste Jahr, wie empfinde ich Leitung?

Also ich würde mich ärgern, wenn meine Kollegin in einem halben Jahr in Rente geht und nun schon so tut, als ginge sie das nichts mehr an.

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nicoline

08.01.2011 um 21:47 Uhr

Lotte, bei uns geht es um die Arbeit Bei uns auch.

Wie war das letzte Jahr, was will ich für das nächste Jahr, wie empfinde ich Leitung bei uns kommt noch hinzu, wie empfindet Leitung mich.

als ginge sie das nichts mehr an. Na ja, wenn man 65 ist, ein ganzes Arbeitsleben hinter sich hat, darf im letzten halben Jahr, aus meiner Sicht, das Interesse an dem Inhalt dieser Gespräche abflauen, ohne, dass deswegen eine schlechte, grundsätzlich desinteressierte AN aus der Kollegin wird.

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