Erstellt am 27.12.2010 um 13:06 Uhr von wahlvst
Nein!
Es wäre hier nur arbeitsrechtliche Möglichkeit des AG möglich.
Aber, BR macht als BR keine Überstunden. Es kann hier im Mandat höchstens Ansprüche aus § 37 (3) geben.
Aber, einfach das Ganze mal in der BR-Sitzung besprechen. Auch die Möglichen rechtlichen Folgen. Nicht nur Arbeitsrechtlich. Bei Betrug könnte es auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft werden.
Erstellt am 27.12.2010 um 15:36 Uhr von Kölner
@wahlvst
Fristlose Kündigung also...
@astra
Ich bin ein wenig irritiert, wie eine 'an sich doch schützenswerte und nur eine kleinen Kreis angehende Angelegenheit' hier zu einem betriebsweiten Problem werden kann...
Erstellt am 27.12.2010 um 16:40 Uhr von wahlvst
@Kölner,
Ja, es könnte zur Kündigung des BRM führen.
Aber wieso irritiert. Ein "fauler Apfel" kann alles verderben. Hier den Ruf des BR im Betrieb. Denn es könnte den leider oft/ i.d.Regel falschen Eindruck bei einigen AN nähren, der BR schaut nur auf sich/ auf seine Vorteile.
Vor allem aber die Vertrauensvolle Zusammenarbeit ganz massiv beschädigen.
Erstellt am 27.12.2010 um 16:58 Uhr von astra
Das schlimme daran ist nartürlich das es auch schlecht für unsere Zusammenarbeit im Gremium ist. Das Vertrauen ist hin und Gespräche haben zu nichts geführt ausser immer mehr Lügen. Auch mußten wir vieles nachfragen weil wir anscheinend alles falsch machen. Und dann unterscheidet man noch zwischen BR- Arbeit und Normaler Arbeit. Das heißt :Sie macht die BR-Arbeit und die restlichen Stunden möchte Sie nicht ihre Kolleginnen im Geschäft unterstützen, sondern nur geringe Mehrstunden abbummeln. Alle im Gremium gehen normal ihrer Tätigkeit nach und sind dadurch viel mehr unter den Kolleginnen was dann nartürlich auffällt. Bei uns hat auch keiner ne Freistellung.
Erstellt am 27.12.2010 um 17:10 Uhr von alterBrummbär
.... des (BR) Mordes überführt, hängt sie.
Ich hoffe nur, die Verhöre entsprachen den Menschenrechten, sonst müßte man das Anti-Folter-Komitee des Europarates einschalten.
Frage mich nur, merkt der AG nichts?
Erstellt am 27.12.2010 um 17:24 Uhr von astra
Der AG merkt nichts weil wir nach aussen immer den Schein wahren, und die Betrügerei nicht weiterleiten wenn es uns auffällt. Aber als Vorsitzende bekomme ich langsam Angst ich habe keine Lust da mit reingezogen zu werden. Auch wurden Seminare beantragt die dem AG nicht mitgeteilt wurden und jetzt vom Anbieter beim AG mit 100% eingeklagt werden sollen weil ja keiner gefahren ist . Wie auch, keine Anfrage beim AG- keine Antwort vom AG zum BR. Ich bin noch nicht lange Vorsitzende aber schon Bauchschmerzen ohne Ende.
Erstellt am 27.12.2010 um 17:28 Uhr von Kölner
@astra
...hinsichtlich der Seminare bist ja letztlich DU als BRV in der Verantwortung. Das sind so Momente bei denen man hoffen kann, dass der AG nicht so pfiffig ist und vorschnell mit den Verurteilungen.
Erstellt am 27.12.2010 um 17:50 Uhr von astra
Das war vor meiner Amtszeit, ich muß den Schaden jetzt beseitigen. Klar wir haben das alle zusammen beschlossen aber den Schriftverkehr hat damals nur die Geschäftsführung gemacht, da haben wir nicht viel beitragen können und haben wir es versucht wurde in unserer Abwesenheit alles wieder umgeändert. Ich möchte auch nicht das jemand das Gefühl hat ich will jemanden rausekeln, aber ich weiß mir manchmal keinen Rat, und die Gewerkschaft hat auch schon Wind bekommen was bei uns los ist und meinte das wir Ruhe reinbringen sollen. Aber wie ???
Erstellt am 27.12.2010 um 18:08 Uhr von wahlvst
Seminare gehen nur nach ordentlichem Beschluss durch das Gremium. Meldet ein BRM ohne Beschluss ein Seminar an, ist es ganz einfach.
1. Der AG muss dem Besuch nicht zustimmen, also keine Freistellung von der Arbeit und keine Kostenübernahme.
2. das ist wohl für den Betroffenen der schlimmere Fakt, der AG kann und wird wohl auch den Koll. der hier ohne Beschluss gehandelt hat in Regress nehmen. Bedeutet, diesem alle Kosten aufbürden. Aus dieser Pflicht dem AG die Kosten zu erstatten kommt er auch nicht heraus.
Bzw. der AG kann sich zu Recht weigern überhaupt dem Veranstalter die Kosten zu erstatten und dann wird der Veranstalter den Koll. privatrechtlich in Regress nehmen.
Im Ergebnis, dürfte wohl das Weihnachtsgeld und etwas mehr weg sein. Der Koll. sollte also schon einmal sein "Sparschwein" prüfen was dort enthalten ist. Denn ich kann mir keinen AG vorstellen der diese Kosten freiwillig übernimmt.
Erstellt am 27.12.2010 um 18:51 Uhr von Immie
@ astra
... Reisekosten zuviel abgerechnet, zuviel Überstunden abgerechnet, usw...
Woher hast Du diese Infos?
Erstellt am 27.12.2010 um 20:17 Uhr von astra
Tja, ein anderes Mitglied rechnet Reisekosten für Fahrgemeinschaft ab,und der Mitfahrer meint auch noch abrechnen zu müssen. Wer bescheisst denn da bzw. bringt andere in Schwierigkeiten. Aber ich möchte nicht zuviel preisgeben wer weiss wer noch mit liesst! Aber noch ne Frage : kann man, wenn man Freigestellt ist, die Kilometer zum Büro abrechnen oder zählt das als normaler Weg zum Arbeitsplatz ?
Erstellt am 27.12.2010 um 20:42 Uhr von Immie
@astra
...Bei uns hat auch keiner ne Freistellung....
...kann man, wenn man Freigestellt ist, die Kilometer zum Büro abrechnen oder zählt das als normaler Weg zum Arbeitsplatz ?...
???
Erstellt am 27.12.2010 um 21:10 Uhr von astra
will sich da jemand lustig über mich machen??? Das eigentliche Problem: unsere Wahl wird seit 2 Jahren angefochten und da brauch man nicht wirklich Leute die offensichtlich betrügen- leichter Frass für AG oder sehe ich das falsch? Wir hatten jemanden der freigestellt war bis er sein Mandat aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt hat, diese Freistellung möchten wir nartürlich wieder haben und deshalb die Frage mit der Abrechnung der Kilometer.Bis jetzt habe ich immer andere Antworten dazu erhalten,also weiss es jemand genau? Danke
Erstellt am 27.12.2010 um 21:22 Uhr von nicoline
astra,
LAG Nürnberg, Beschluss vom 06.05.2009, Az.: 4 TaBV 18/08
Freigestellte Betriebsräte: Keine Fahrtkostenerstattung für den Arbeitsweg
Eine bei einer Filialkette beschäftigte Arbeitnehmerin war Vorsitzende des Betriebsrats und als solche von ihrer Arbeit freigestellt worden. Um ihrer Betriebsratstätigkeit nachkommen zu können, musste sie nun von ihrer Wohnung – statt zu ihrer bisherigen Verkaufsstelle – immer in das in einer anderen Filiale gelegene Betriebsratsbüro fahren. Da diese Strecke wesentlich länger war, verlangte die Betriebsratsvorsitzende die Erstattung der Fahrtkosten. Der Arbeitgeber weigerte sich zu zahlen, weil dies jetzt der reguläre Arbeitsweg der Mitarbeiterin sei.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg entschied, dass der Arbeitgeber nicht zahlen muss. Mit der Freistellung der Betriebsratsvorsitzenden und dem damit verbundenen Aufenthalt im Betriebsratsbüro habe sich deren Arbeitsort geändert. Für die Kosten des Arbeitswegs zwischen Wohnung und derzeitiger Arbeitsstätte müsse der Arbeitgeber aber nicht aufkommen. Ganz im Gegenteil: Es wäre sogar eine gesetzlich unzulässige Begünstigung, wenn der Arbeitgeber nur der Betriebsratsvorsitzenden die Kosten für ihren normalen Arbeitsweg erstatten würde.
Quelle:
http://www.4personaler.de/de/arbeitsrecht_lohnabrechnung/verguetungsbestandteile/reisekostenerstattung/freigestellte-betriebsr%C3%A4te-keine-fahrtkostenersta_g055mu3m.html
Fazit: auch bei gleichbleibender Strecke wären die Kosten für den normale Arbeitsweg, ob freigestellt nach § 38 oder nicht, nicht erstattungsfähig.
Beginnt jedoch Dein Arbeitstag in Filiale A und Du befindest Dich, irgendwann am Tag, durch eine Freistellung nach § 37 Abs. 2 BetrVG, auf dem Weg zu der Betriebsratssitzung in der Hauptgeschäftsstelle XXX dann sind die entstehenden Fahrtkosten zu ersetzen.
Erstellt am 27.12.2010 um 21:27 Uhr von nicoline
astra,
*will sich da jemand lustig über mich machen??? *
ich glaube, da täuschst Du Dich, aber, man kann sagen, dass Du Dich nicht gerade sehr präzise ausdrückst und da muss eine Nachfrage schon mal erlaubt sein, wenn Du eine korrekte Antwort möchtest.
*Wir hatten jemanden der freigestellt war bis er sein Mandat aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt hat, diese Freistellung möchten wir nartürlich wieder haben und deshalb die Frage mit der Abrechnung der Kilometer*
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
Erstellt am 27.12.2010 um 21:28 Uhr von astra
@nicoline
Danke für die Antwort
Erstellt am 27.12.2010 um 21:43 Uhr von astra
@nicoline
Unser Freigestelltes BR-Mitglied rechnete immer Fahrkosten ab (von zu Hause bis ins BR- Büro),und der AG zahlte, nun aber wo wir uns neu konstituieren mußten schnüffelt er alles nochmal nach und bemerkt so einige Fehler. Er guckt alle Stundennachweise nach usw. Nun möchte ich nicht das wieder Fehler gemacht werden, zumal unser Anwalt ja schon immer gesagt hat das Sie sich die Kilometer nicht abrechnen dürfen. Ich bin nun 3 Monate Vorsitzende und habe auch eigentlich ganz andere Problem.
Erstellt am 27.12.2010 um 21:51 Uhr von pfeilenbogen
>> unser Anwalt ja schon immer gesagt hat das Sie sich die Kilometer nicht abrechnen dürfen. Ich bin nun 3 Monate Vorsitzende und habe auch eigentlich ganz andere Problem.
Dein größtes Problem ist wohl, das Du dem Anwalt der euch vertritt keinen Glauben schenkst.
Erstellt am 27.12.2010 um 22:21 Uhr von astra
@pfeilenbogen
Ich glaube dem Anwalt schon aber jemand anderes von uns ist ja immer schlauer. Ich bin nicht das Problem, ich habe nie Fahrkosten abgerechnet - ich muß mir jetzt wegen andere immerzu auf die Finger schauen lassen.
Erstellt am 27.12.2010 um 22:26 Uhr von nicoline
astra,
*und der AG zahlte*
Wer weiß warum??????
*nun aber wo wir uns neu konstituieren mußten schnüffelt er alles nochmal nach und bemerkt so einige Fehler. Er guckt alle Stundennachweise nach usw.*
wer weiß, warum?????
*zumal unser Anwalt ja schon immer gesagt hat das Sie sich die Kilometer nicht abrechnen dürfen.*
Und sie haben es trotzdem weiter getan??? Hat vielleicht Gründe???
pfeilenbogen
*Dein größtes Problem ist wohl, das Du dem Anwalt der euch vertritt keinen Glauben schenkst.*
Na ja, wenn trotz Aussage des Anwaltes dreist weiter abgerechnet wird, kann man vielleicht schon mal zweifeln, an den Worten eines Anwalts. ;-))
Erstellt am 27.12.2010 um 22:28 Uhr von nicoline
astra,
wie groß ist der BR?
Erstellt am 27.12.2010 um 22:40 Uhr von astra
@nicoline
Wir sind ein 7- köpfiges Gremium , und einer davon hat uns den Mist eingebrockt. Und nun? Manchmal denke ich, dass ich das alles satt habe,jeder ( BR-M)erwartet das ich was unternehme. aber im Moment weiß ich garnichts mehr. Ich habe ermahnt,aber was soll man tun wenn einer macht was er will?
Erstellt am 28.12.2010 um 09:49 Uhr von larifari
Also genau 200 MA. Beim 7-köpfigen gibt es sonst noch keine Freistellung. War doch vorher so, wenn ich mich nicht verlesen habe.