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Einstellungsgehalt

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OptiOpti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

als BR haben wir regelmäßig über Einstellungen abzustimmen. Im Anhörungsschreiben der GL steht die Eingruppierung in Anlehnung an BAT, obwohl unsere Firma schon seit über einem Jahrzehnt sich nicht mehr wirklich an BAT orientiert. Unsere letzte Bruttolohnliste ist ziemlich genaue 10 Jahre alt und da der BR-Vorsitzende den Frieden mit der GL nicht gefährden möchte, will er auch keine aktuelle Liste einfordern. Dadurch ist keinem BR-Mitglied auch nur die ungefähre Höhe des Einstellungsgehalts bekannt, zumal wir keinen Tarifvertrag haben. Dieser Umstand erschwert mir die Beurteilung einer Einstellung ungemein und meine Frage ist, ob die GL verpflichtet ist, uns das Einstellungsgehalt zu nennen, mit der Eingruppierung stehen wir momentan ziemlich im Regen.

Schöne Grüße, Opti

81501

Community-Antworten (1)

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Pappnase

21.12.2010 um 12:20 Uhr

Euer BR Vorsitznde möchte den Frieden mit der GL nicht gefährden? In dem er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt? Siehe § 80 Abs. 1 Satz 1! Wie will der BR seinen gesetzlichen Aufgaben nach kommen, wenn er die dafür nötigen Unterlagen nicht zur Verfügung hat? Wenn die GL es nicht raus rückt, wäre ich vorm Arbeitsgericht, weil er gegen ein Gesetz verstößt. Der BRV macht nichts anderes wenn er es nicht einfordert!

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