Erstellt am 15.12.2010 um 10:55 Uhr von pitsieben
@ all
Die möglichen Konsequenzen des Beschlusses sind weitreichend:
Die von der CGZP abgeschlossenen "Tarifverträge" sind keine Tarifverträge im Rechtssinne.
Die auf diesen "Tarifverträgen" oder ihrer Inbezugnahme im Arbeitsvertrag basierende Abweichung vom Grundsatz der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Stammkräften ("equal pay" und "equal treatment") ist unwirksam.
Den Leiharbeitnehmern stehen rückwirkend der gleiche Lohn und die gleichen übrigen Arbeitsbedingungen wie den Stammkräften zu.
Schuldner dieser individualrechtlichen Ansprüche ist (nur) das Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher).
Bislang ungeklärt ist, ob die Ansprüche der Leiharbeitnehmer auf Gleichbehandlung denjenigen Ausschlussfristen unterliegen, die für die Stammkräfte nach dem für sie einschlägigen Tarifvertrag Anwendung finden. Sicher ist demgegenüber, dass Ausschlussfristen (Verfallklauseln) in den CGZP-Tarifverträgen nicht zu beachten sind.
Jedenfalls ist hinsichtlich in der Vergangenheit begründeter Ansprüche die allgemeine (dreijährige) Verjährungsfrist zu beachten.
Gegenüber den Sozialversicherungsträgern haften auch die Entleiher (wie ein selbstschuldnerischer Bürge) für die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile!); die Verjährungsfrist beträgt insoweit vier Jahre. Tarifliche Ausschlussfristen erfassen diese Ansprüche nicht.
Erstellt am 15.12.2010 um 14:16 Uhr von Widder
Das BAG ist damit seinen Vorinstanzen gefolgt, und das ist mehr als gut so...
Dieses Urteil ist Richtungsweisend im Sinne der Richtigen Gewerkschaften.
Von daher werden so manche "neue" große Probleme bekommen.
Nicht alles was sich Gewerkschaft nennt, ist auch eine.
Erstellt am 15.12.2010 um 14:20 Uhr von xnihps
Verdi macht auch gute Sachen ;-)
Dann wirst Du uns sicher gerne erklären wer Gewinner und wer Verlierer sein wird.
Bei 80 Cent Unterschied und jeder Menge Insolvenzen.
Erstellt am 15.12.2010 um 14:45 Uhr von Widder
80.- Cent auf den Monat und übers Jahr hochgerechnet ergeben schon ein kleines Sümmchen, für diejenigen, die eben nicht aus dem vollen Schöpfen können. Es wird dazu beitragen, das nicht alle einen Zweitjob brauchen um Überleben zu können.
Das wiederum bringt jemand anders in Lohn und Brot.
Bei einer Stundenzahl von 160/Monat bringt das immerhin 128.- €
Insolvenzen werden in der Regel nicht durch Lohnverzicht und Billigstlöhne gerettet.
Erstellt am 15.12.2010 um 17:01 Uhr von Kölner
@all
Dann schütte man mal etwas Wasser in den Wein...
...das Urteil hat nicht - wie unrichtigerweise Widder festgestellt haben will - einen richtungsweisenden Charakter. Vielmehr geht es bei diesem Urteil nur um die Satzung einer Gewerkschaft und die die Feststellung, dass das TVG einzuhalten ist. Und dies - bitte schön - zum Wohle der Gewerkschaften; der Etablierten wohlgemerkt!
Demnach:
Ketzerisch könnte man leicht feststellen, dass Ver.di mal wieder ein wenig ihre Macht zementiert hat (mit der Zuhilfenahme des Landes Berlin).
Und auch gilt:
Das grundsätzliche Problem der Zeitarbeit ist ganz offensichtlich nicht verhandelbar.
Erstellt am 15.12.2010 um 17:33 Uhr von nicoline
*Das grundsätzliche Problem der Zeitarbeit ist ganz offensichtlich nicht verhandelbar.*
Das sehe ich auch als großes Problem und möchte noch hinzufügen, dass der vom DGB verhandelte TV für Leiharbeit nicht wesentlich besser ist, als der von der "Nicht Gewerkschaft". Fraglich und spannend, ob sich daran jetzt etwas ändern wird.
Erstellt am 15.12.2010 um 17:39 Uhr von xnihps
Verdi macht auch gute Sachen ;-)
Jetzt bin ich aber gespannt, ob nach dem Statement von Kölner, so mancher User diese Errungenschaft immer noch so gut findet:-)
Hallo Kölner,
was macht das Leben?
Erstellt am 15.12.2010 um 17:40 Uhr von Petrus
Den DGB-TV gab es aber erst, nachdem die "Christlichen" einen abgeschlossen hatten und damit das gesetzliche vorgesehene equal pay unterlaufen werden konnte - quasi als Versuch, zu retten was noch zu retten ist und wenigstens ein paar Cent mehr rauszuschlagen.
Wird das wichtigste Problem der Leiharbeit gelöst, wenn der DGB-TV 2013 gekündigt wird?
Erstellt am 15.12.2010 um 18:12 Uhr von Lotte
Kölner,
auf jeden Fall hat verdi dafür gesorgt, dass die Bedingungen der LeihAN mal wieder ins Rampenlicht rücken. Ich denke, das wird Folgen haben; früher oder später.
Und das BAG hat dem DGB eine Steilvorlage gegeben. Ob er sie nutzen kann, wird sich zeigen.
Dass eine Gewerkschaft sich weiter etabliert und ihre Macht zementiert ist ja nichts Schlechtes, wenn sie mit der Macht umzugehen weiß. Bei Dir hört es sich fast so an, als ob es etwas verruchtes wäre ;-)
xnihps,
schämst Du Dich eigentlich nicht für das, was Du hier in den verschiedenen Threads und vor allem im BR-Talk abziehst? Zu verstehen bist Du damit nicht, aber darum geht es Dir wohl auch nicht.
Erstellt am 15.12.2010 um 18:30 Uhr von xnihps
Schön zu wissen das Du dort liest :-)
Zu viel Moral steht Dir nicht!
Erstellt am 15.12.2010 um 18:44 Uhr von nicoline
Was Dir am besten stehen würde, ist hier leider unaussprechbar!
Erstellt am 15.12.2010 um 19:16 Uhr von Lotte
xnihps,
was Du denkst, schön findest oder auch nicht schön, ist mir so etwas von egal...
Und das war es dann auch mit meinen Statements für Dich.
Trolle soll man nicht füttern, also lass ich es jetzt besser. Hab ein schönes Leben.
Erstellt am 16.12.2010 um 10:49 Uhr von paula
wie sagte letztens ein ehemaliger BAG-Richter zu dem Verfahren:
"Das letzte Aufgebot von ver.di! Nur so kann ver.di noch verhindern, dass der Mitgliederschwund gebremst wird! Kann man aber den freien Fall noch bremsen?"
Erstellt am 16.12.2010 um 10:52 Uhr von rkoch
> Den DGB-TV gab es aber erst, nachdem die "Christlichen" einen abgeschlossen hatten
> und damit das gesetzliche vorgesehene equal pay unterlaufen werden konnte - quasi als
> Versuch, zu retten was noch zu retten ist und wenigstens ein paar Cent mehr
> rauszuschlagen.
Interessant ist vielleicht ein Statement das Prof. Dr. Däubler zu diesem Thema auf dem Kickoff-Meeting zur Kampagne "Gleiche Arbeit - Gleiches Geld" des DGB anno 2008 in Nürnberg abgegeben hat:
Da haben die Christlichen Gewerkschaften mit der Gründung des CGZP Tarifverträge mit Dumpinglöhnen vereinbart. Nach AÜG hätten diese AN aber einen Anspruch darauf gehabt zumindest zu Zeiten in denen sie verliehen sind den gleichen Lohn wie ein dort beschäftigter AN beanspruchen zu können. Es ist doch offensichtlich das diese Tarifverträge diesem Grundsatz vollkommen widersprechen und damit die AN wesentlich schlechter stellen als das Gesetz vorsieht. Hätte der DGB seinerzeit diese TV mit diesem Argument verfassungsrechtlich angegriffen so hätte ich äußerst gut Chancen gegeben, das diese Tarifverträge für rechtsmissbräuchlich und nichtig erklärt worden wären. Aber der DGB hatte nichts besseres zu tun als selbst Tarifverträge abzuschließen die nur unwesentlich besser waren als diese des CGZP. Damit hat der DGB diese Tarifverträge im Nachhinein legalisiert, den schließlich konnte man ja wohl kaum Tarifverträge angreifen die nur unwesentlich schlechter waren als die eigenen!
Sinngemäß aus meinem Gedächtnis zitiert.....
Erstellt am 16.12.2010 um 11:03 Uhr von Lotte
Paula,
leider hängt auch in einer Gewerkschaft viel davon ab, wie die Menschen, die dort tätig sind, agieren. Wenn diese Menschen jetzt nicht die richtigen Schritte unternehmen, ja dann sehe auch ich schwarz.
rkoch,
auch das war vielleicht ein falsches agieren. Frage wäre hier, was hatte der DGB davon, TV abzuschließen?
Erstellt am 16.12.2010 um 11:10 Uhr von rkoch
> Frage wäre hier, was hatte der DGB davon, TV abzuschließen?
Das wiederum ist auch bekannt: Nachdem klar war, das mit dem CGZP-TV die Leiharbeitsunternehmen nur zwei Optionen hatten: CGZP anerkennen oder Equal-Pay durchführen und damit konkurrenzunfähig zu werden, wollten sie mit diesem TV den CGZP Kahlschlag verhindern, was ebenfalls ins Leere gelaufen wäre wenn die dort vereinbarten Löhne nicht nur um ein Minimum höher gewesen wären. Aber wie Däubler gesagt hat: Es hätte andere Optionen gegeben.
Erstellt am 16.12.2010 um 11:11 Uhr von xnihps
Frage wäre hier, was hatte der DGB davon, TV abzuschließen?
Den Fuß in der Tür bevor sie zufällt.
was Du denkst, schön findest oder auch nicht schön, ist mir so etwas von egal...
Das war es schon immer. Obwohl es Dir viel verschwendete Zeit erspart hätte, wenn Du einmal richtig hingehört hättest.
Aber zurück zur Diskussion.
Was hat Verdi nun Gutes getan?
Erstellt am 16.12.2010 um 11:49 Uhr von rainerw
Was hat verdi gutes getan? Ich denke mal das verdi wie auch andere Gewerkschaften viel gutes gatan haben. Deshalb finde ich auch Lotte´s Überschrift passend.
Wir schimpfen hier zwar wie die Rohrspatzen. Aber wo wären wir denn heute wenn wir die Gewerkschaften nicht gehabt hätten? Hätten wir viele Sachen so hinbekommen. Kritik müsste man vielleicht an der inneren Struktur üben. Wir sehen ja oftmal nur das was oberflächlich für uns zu erkennen ist, aber der Deibel steckt oftmals im Detail. Auch daran sollten wir denken. Lieber mal einen kleinen Schritt vorwärts, als gar keinen.
Erstellt am 16.12.2010 um 11:55 Uhr von paula
@rkoch
Die Ansicht von Däubler wurde damals ja durchaus in der Literatur diskutiert und er war mit seiner Auffassung sehr einsam. Ich denke mal das irgendwann in einem Däubler Kommentar gestanden hätte "a.A. BVerfG ....."
In meinen Augen war das nicht die erfolgversprechende Option....
Trotzdem hätte die GEW mehr kämpfen können und sich für bessere Arbeitsbedingungen der Leiharbeiter einsetzen können.
@Lotte
Ich bin sehr geprägt durch das Handeln von ver.di in meiner Branche und daher sehe ich eh schon schwarz. Aber das ist halt meine ganz individuelle Meinung und in anderen Branchen kann man als GEW noch mehr bewegen. Man muss es aber wollen! Und so lange Bsirske nur Angst um seinen eigenen Job hat wird sich da nichts ändern
Erstellt am 16.12.2010 um 13:02 Uhr von rkoch
> In meinen Augen war das nicht die erfolgversprechende Option....
Tja, das Problem war wohl, das das AÜG die Aufhebung des EqualPay-Grundsatzes durch TV ohne weitere Einschränkung zuläßt.... Ob diese Klausel gegeüber der entsprechenden EU-Richtlinie tatsächlich Bestand hätte hat ja wohl auch noch keiner ernsthaft überprüfen lassen.
Zitat:
Die Mitgliedstaaten können nach Anhörung der Sozialpartner diesen die Möglichkeit
einräumen, auf der geeigneten Ebene und nach Maßgabe der von den Mitgliedstaaten
festgelegten Bedingungen Tarifverträge aufrechtzuerhalten oder zu schließen, die unter
Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern Regelungen in Bezug auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Leiharbeitnehmern, welche von den in Absatz 1 aufgeführten Regelungen abweichen können, enthalten können.
Dir Krux für mich ist der Satz "unter Achtung des Gesamtschutzes". Und der ist IMHO selbst im Worst-Case (100% nicht verliehen) nicht gewahrt, liegen die LA-Löhne in den TV doch in einigen Fällen sogar unter dem Niveau von Arbeitslosengeld eines vergleichbaren AN. Damit ist IMHO der "Gesamtschutz" nicht gewahrt.
Interessant für mich in diesem Zusammenhang: http://www.dgb.de/themen/++co++8f45eb64-633c-11df-74dc-00188b4dc422
Erstellt am 16.12.2010 um 13:16 Uhr von xnihps
Lieber rainerw
wenn alle in der Vergangenheit schwelgen würden, hätte Verdi keinen Mitgliederschwund.
Du hast Recht was die Vergangenheit betrifft, aber darum darf nicht die Augen vor der Gegenwart verschließen.
Erstellt am 18.12.2010 um 14:51 Uhr von sincup
@ll,
ich möchte zu bedenken geben, das es leider keine alternativen zu verdi gibt, was heisst das sie dann auch ein monopol haben !
was aber auch heisst. " friss oder strib"