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Einführung eines neuen Systems zur Erstellung von Befundberichten mitbestimmungspflichtig?

S
seesee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Ab 1.1.2011 soll bei uns ein neues technisches System zur Erstellung der Befundberichte eingeführt werden (technischer Dienstleistungsbetrieb). Bisher wurden die Befundberichte von einem Mitarbeiter per Word-Dokument auf Grundlage der von den technischen Mitarbeitern handschriftlich vervollständigter Muster-Berichte erstellt. Nun sollen diese Befundberichte in einem neuen speziellen EDV-System erstellt werden. Ist die Einführugn mitbestimmungspflichtig und wenn ja, unter welchem §?

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

07.12.2010 um 13:38 Uhr

. . . die Einführung ist nach § 87 (1)6. mitbestimmungspflichtig, wenn dadurch irgendwie Leistung und Verhalten der MA kontrolliert werden können. Denkbar wäre das bei einem solchen System schon. Aber denken und wissen ist zweierlei, also müsste das System und was es kann von einem externen Fachmann begutachtet werden, es sei denn, Ihr könnt das selbst fachlich fundiert beurteilen . . .

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