Erstellt am 25.07.2013 um 16:27 Uhr von gironimo
Wenn man nicht dabei war, weiß man ja nicht genau was besprochen wurde
Ich gehe mal davon aus, dass bei der gesamten Abwicklung mit dem Barcode-System auch personenbezogene bzw. - beziehbare Daten eine Rolle spielen. Dann seit Ihr ja in der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG, technische Einrichtungen.
Ihr solltet also gleich einmal den Abschluss einer BV fordern - und um das notwendige Hintergrundwissen zu erlangen einen Sachverständigen im Sinne des 80 BetrVG beschließen. Dann muss halt der Firmenvertreter noch mal anrücken und wenn die Infos nicht ausreichen ......
Erstellt am 25.07.2013 um 18:00 Uhr von ganther
Der AG ist Euer Ansprechpartner und muss Euch informieren. Daher besteht für einen solchen Termin zunächst überhaupt keine Verpflichtung des AGs Euch einzuladen.
wenn die Überlegungen des AGs so weit gediehen sind ein System einzusetzen, dann muss er den BR einbinden. Wir haben versucht auch vorher schon ins Boot zu kommen. Haben auch geklagt da wir insbesondere auch bei der Produktauswahl dabei sein wollten. Das LAG hat uns gesagt, dass diese Phase ganz alleine das Geschäft des AGs sei. Leider. Das MBR würde eben erst beim Einsatz anfangen und es sei die unternehmerische Entscheidung des AGs was er da anschaft.
Daher sind wir jetzt sehr aktiv mit Sachverständigen. Da brauch man als BR (wenn man den Job bei der SV-Auswahl richtig gemacht hat) auch kein schlechtes Gefühl mehr haben. Was meinst Du was der Anbieter einer solchen Software oder Produkt dir erzählt? Die Wahrheit? Da würde ich mal nicht drauf wetten
Erstellt am 25.07.2013 um 19:08 Uhr von OlnytheLonly
@ganther
Entweder hat euch das LAG vollkommenden Quatsch erzählt, oder aber ihr seit nur mit den §§ 87 und 80 BetrVG dort aufgeschlagen, dann und nur dann hätte das LAG recht.
Hier handelt es sich bei dem Fragesteller um eine technische Einrichtung. Dieses beinhaltet erst einmal um fest zu stellen wo die Mitbestimmung liegt der Informationsrechte nach § 90 BetrVG.
In Absatz 2 ist es sogar manifestiert das der AG den BR IN DER PLANUNG mit ein zu beziehen hat.
Dies ist so gemacht worden damit der BR bedenken und Vorschläge mit einbringen kann damit diese berücksichtigt werden. Dies ist mit Nichten der Fall wenn schon eine Präsentation im Hause statt findet. Hier hat man sich dann schon i. d. R. für eine Sache entschieden und zeigt nur noch die Presentation . Und somit steht der BR vor vollendeten Tatsachen und kann sich die mitbestimmenden Punkte raussuchen.
Ich würde dem Fragesteller daher hier anraten den AG hier umgehend auf dem § 90 BetrVG in seiner vollen Kommentierung hin zu weisen. Auch würde ich ihn darauf hin weisen das wenn dieser dies nicht umgehend durchführen würde der BR sich einen externen Sachverständigen zu Hilfe holen würde: Den Antrag zur Kostenübernahme nach § 40 BetrVG würde dann in den nächsten Tagen bei ihm eingehen.
Weiter würde ich dem Fragesteller raten dem AG VORLÄUFIG die Inbetriebnahme der Anlage, der Scanner und der notwendigen Soft- bez. Hardware, zu verbieten; solange bis man sich über eine BV über alles geeinigt hat. Sollte der AG aber widererwartend die Vorderungen der Informations und Beteiligungsrechte nach §90 BetrVG und zum Abschluss einer BV (da zu viele mitbestimmungsrechtliche Dinge zu beachten sind) und das System so einführen, der BR den Weg der Einstweiligen Verfügung nicht scheuen würde.
Erstellt am 26.07.2013 um 00:14 Uhr von ganther
1. Auf die Idee sind wir natürlich auch gekommen. 90 liegt ja nicht gerade fern.
2. Deine Antwort lässt erkennen dass du nicht gerade bewandert bist was man vortragen muss und nach welchen regeln Gerichte entscheiden
Und nur so: das BAG hat leider die Revision nicht angenommen. Aber schön dass du so clever bist
Erstellt am 26.07.2013 um 00:53 Uhr von OlnytheLonly
@ von ganther
Ach, auf die Idee seit ihr auch gekommen. Dann Frage ich mich was für einen BR hat der Betrieb der sich so dermaßen im Vorfeld abwatschen lässt.
2. Deine Antwort lässt erkennen dass du nicht gerade bewandert bist was man vortragen muss und nach welchen regeln Gerichte entscheiden* Sorry wenn ich lächel, aber ich habe heute in einem anderem Thread schon mal angedeuten das wenn ich meinen AG nenne ich ja gleich meine Anschrift hier rein setzen könnte. Also würde ich Sprüche über Vermutungen unterlassen.
Und wenn es Dir hilft, die Revision vorm BAG ist gerade mal ne Rechtskontrolle. Würde also heißen, ob ein vorangegangenes Urteil Aufgrund der schriftlich beründeten Eingabe inhaltlich richtig behandelt und gefällt wurde.
Dies jetzt die Kurzform. Das hat nix mit Clever zu tun, sondern täglicher Arbeit.
Erstellt am 26.07.2013 um 09:29 Uhr von gironimo
Selbst wenn der AG zuvor mit dem BR berät ist er dennoch frei darin zu entscheiden, was er dann schließlich einkauft.
Ich denke, viele Betriebsräte kennen das Katz- und Mausspiel nach dem Motto: "Ach, da ist doch noch nichts - wir wollten uns doch nur ganz allgemein informieren...."
Und in der Tat (da ich berufsbedingt auch damit befasst war), lässt man auch gerne mal ein paar Anbieter im Betrieb antanzen, um sich ganz allgemein zu informieren. Aber dann wird es irgendwann ernst und man will tatsächlich etwas kaufen (oder die Planungen beginnen) und vor der Entscheidung müssen die Beratungen mit dem BR liegen.
Und da wäre es natürlich wichtig, dass der BR weiß, worüber er redet. Das bedenken viele AG nicht. Aber ich denke auch, dass das Gericht einem da nicht viel weiter hilft. Höchstens das man dann den Persilschein hat, dass es anders hätte laufen sollen.
Darum bleibe ich bei meiner Empfehlung: Sachverständige hinzuziehen (vielleicht auch Seminar) und vor allem auch sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Wenn der AG es versäumt hat, den BR rechtzeitig einzubinden, dauert es eben entsprechend länger.
Erstellt am 26.07.2013 um 12:21 Uhr von Pjöng
"Sorry wenn ich lächel, aber ich habe heute in einem anderem Thread schon mal angedeuten das wenn ich meinen AG nenne ich ja gleich meine Anschrift hier rein setzen könnte."
Hatte sich irgendwer dafür interessiert, ob und wo Du arbeitest? Ich denke nicht!
Erstellt am 26.07.2013 um 12:23 Uhr von Kölner
Erfahrungsgemäß lohnt es sich nicht annähernd auf so Heissdüsen zu antworten.
Erstellt am 26.07.2013 um 14:43 Uhr von ganther
Würde also heißen, ob ein vorangegangenes Urteil Aufgrund der schriftlich beründeten Eingabe inhaltlich richtig behandelt und gefällt wurde.
tja und jetzt darfst du überlegen warum ich auf Grund dieses Satzes nur noch über dich lachen muss