Bruttolohneinsicht
Hallo BR-Kollegen, eine Frage. Wo ist es geregelt, bzw. geschrieben, dass der BR während der Einsicht in Bruttolöhne unbeaufsichtigt sein muss? §80 Abs.2 sagt ja nur, dass er es darf. Ich glaube zu wissen, dass es da einen Urteilsspruch gibt. Danke euch für die Antwort.
Gruß, da Gustl.
Community-Antworten (4)
06.12.2010 um 13:40 Uhr
Wie wäre es mit der Randnotiz 76 im Fitting! Hier stehts mit dem entsprechenden Urteilen.
06.12.2010 um 13:45 Uhr
Ja Suuuper, danke dem Highspeedantworter -->Forentroll
06.12.2010 um 16:34 Uhr
Das Urteil in Gänze: http://www.betriebsraete.de/bag-1995/7%20ABR%2063-94
07.12.2010 um 07:21 Uhr
@ Petrus
Habe das Urteil gerade gelesen (Morgenlektüre) und werde diesen vorab an die Personalleitung schicken, damit ich bei meinem nächsten Einblick in die Bruttolöhne im Januar ungestört bin. Vielen Dank euch allen.
Euer Gustl.