Stützungsunterschriften
Hallo, kann ein Listenmitglied selbst eine Stützungsunterschrift für die eigene Liste leisten?
Community-Antworten (4)
27.11.2010 um 01:39 Uhr
Ja, wenn es/er aktiv Wahlberechtugt ist
27.11.2010 um 18:33 Uhr
Habe selber eine Info gefunden:
Fundstelle: § 19 BPersVG, § 8 BPersVWO LAG Hamm, Beschluss vom 05.01.1979 3 TaBV 116/78 PersR 1987, 234 Stichworte: Personalratswahl, Wahl, Wahlvorschlag, Stützungsunterschrift, Unterschrift
Leitsatz:
Bei der Ermittlung der Zahl der für einen Wahlvorschlag abgegebenen Stützungsunterschriften ist die Unterschrift des Bewerbers selbst mitzuzählen. Seine mit der Unterschrift erklärte Bereitschaft zur Kandidatur auf diesem Vorschlag beinhaltet notwendig auch die Erklärung, diesen Vorschlag zu unterstützen.
Weder aus Vorschriften des BetrVG (BPersVG) noch aus solchen der Wahlordnung ist zu entnehmen, dass Wahlbewerber den Wahlvorschlag nicht selbst unterzeichnen dürfen.
28.11.2010 um 10:43 Uhr
PottsLandbier, Weder aus Vorschriften des BetrVG (BPersVG) noch aus solchen der Wahlordnung ist zu entnehmen, dass Wahlbewerber den Wahlvorschlag nicht selbst unterzeichnen dürfen. Hat das denn hier jemand behauptet?
28.11.2010 um 15:47 Uhr
Danke nicoline, die Frage stellte sich deshalb, weil ich wissen wollte, wieviele Stützungsunterschriften wir noch zusätzlich zu den 9 Listenteilnehmern benötigen. Wollte nur sicher gehen, dass die Liste genügend gestützt ist.
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