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Stützungsunterschriften

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PottsLandbier
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, kann ein Listenmitglied selbst eine Stützungsunterschrift für die eigene Liste leisten?

1.49404

Community-Antworten (4)

W
wahlvst

27.11.2010 um 01:39 Uhr

Ja, wenn es/er aktiv Wahlberechtugt ist

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PottsLandbier

27.11.2010 um 18:33 Uhr

Habe selber eine Info gefunden:

Fundstelle: § 19 BPersVG, § 8 BPersVWO LAG Hamm, Beschluss vom 05.01.1979 3 TaBV 116/78 PersR 1987, 234 Stichworte: Personalratswahl, Wahl, Wahlvorschlag, Stützungsunterschrift, Unterschrift

Leitsatz:

Bei der Ermittlung der Zahl der für einen Wahlvorschlag abgegebenen Stützungsunterschriften ist die Unterschrift des Bewerbers selbst mitzuzählen. Seine mit der Unterschrift erklärte Bereitschaft zur Kandidatur auf diesem Vorschlag beinhaltet notwendig auch die Erklärung, diesen Vorschlag zu unterstützen.

Weder aus Vorschriften des BetrVG (BPersVG) noch aus solchen der Wahlordnung ist zu entnehmen, dass Wahlbewerber den Wahlvorschlag nicht selbst unterzeichnen dürfen.

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nicoline

28.11.2010 um 10:43 Uhr

PottsLandbier, Weder aus Vorschriften des BetrVG (BPersVG) noch aus solchen der Wahlordnung ist zu entnehmen, dass Wahlbewerber den Wahlvorschlag nicht selbst unterzeichnen dürfen. Hat das denn hier jemand behauptet?

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PottsLandbier

28.11.2010 um 15:47 Uhr

Danke nicoline, die Frage stellte sich deshalb, weil ich wissen wollte, wieviele Stützungsunterschriften wir noch zusätzlich zu den 9 Listenteilnehmern benötigen. Wollte nur sicher gehen, dass die Liste genügend gestützt ist.

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