Erstellt am 27.11.2010 um 00:39 Uhr von wahlvst
Ja, wenn es/er aktiv Wahlberechtugt ist
Erstellt am 27.11.2010 um 17:33 Uhr von PottsLandbier
Habe selber eine Info gefunden:
Fundstelle:
§ 19 BPersVG, § 8 BPersVWO
LAG Hamm, Beschluss vom 05.01.1979
3 TaBV 116/78
PersR 1987, 234
Stichworte:
Personalratswahl, Wahl, Wahlvorschlag, Stützungsunterschrift, Unterschrift
Leitsatz:
Bei der Ermittlung der Zahl der für einen Wahlvorschlag abgegebenen
Stützungsunterschriften ist die Unterschrift des Bewerbers selbst mitzuzählen. Seine mit
der Unterschrift erklärte Bereitschaft zur Kandidatur auf diesem Vorschlag beinhaltet
notwendig auch die Erklärung, diesen Vorschlag zu unterstützen.
Weder aus Vorschriften des BetrVG (BPersVG) noch aus solchen der Wahlordnung ist zu
entnehmen, dass Wahlbewerber den Wahlvorschlag nicht selbst unterzeichnen dürfen.
Erstellt am 28.11.2010 um 09:43 Uhr von nicoline
PottsLandbier,
*Weder aus Vorschriften des BetrVG (BPersVG) noch aus solchen der Wahlordnung ist zu
entnehmen, dass Wahlbewerber den Wahlvorschlag nicht selbst unterzeichnen dürfen.*
Hat das denn hier jemand behauptet?
Erstellt am 28.11.2010 um 14:47 Uhr von PottsLandbier
Danke nicoline,
die Frage stellte sich deshalb, weil ich wissen wollte, wieviele Stützungsunterschriften wir noch zusätzlich zu den 9 Listenteilnehmern benötigen. Wollte nur sicher gehen, dass die Liste genügend gestützt ist.