Wir werden eine Personenwahl durchführen, da wir unter 50 AN sind.
Es bestand bereits eine Liste mit einigen Wahlvorschlägen und entsprechenden Stützungsunterschriften (Anzahl der Vorschläge X 3, richtig)
Später haben sich die Vorgeschlagenen entschieden, doch nicht zu kandidieren und somit die Liste samt Stützungsunterschriften vernichtet!!!
Ist das erlaubt?
Nun gibt es einen neuen Wahlvorstand und eine neue Liste muss her!
Macht es Sinn pro Wahlvorschlag eine Liste zu führen oder spricht man dann von einer Listenwahl. Wer sammelt die Stützungsunterschriften und wie sind diese zu verstehen? Unterstützt man damit die Liste oder eine Person und müssen die Unterschriften schon in der Vorschlagsliste dieser Person zugeordnet werden?
Danke sagt Anke