Stützungsunterschriften... leidiges Thema
Wir werden eine Personenwahl durchführen, da wir unter 50 AN sind. Es bestand bereits eine Liste mit einigen Wahlvorschlägen und entsprechenden Stützungsunterschriften (Anzahl der Vorschläge X 3, richtig) Später haben sich die Vorgeschlagenen entschieden, doch nicht zu kandidieren und somit die Liste samt Stützungsunterschriften vernichtet!!! Ist das erlaubt? Nun gibt es einen neuen Wahlvorstand und eine neue Liste muss her! Macht es Sinn pro Wahlvorschlag eine Liste zu führen oder spricht man dann von einer Listenwahl. Wer sammelt die Stützungsunterschriften und wie sind diese zu verstehen? Unterstützt man damit die Liste oder eine Person und müssen die Unterschriften schon in der Vorschlagsliste dieser Person zugeordnet werden? Danke sagt Anke
Community-Antworten (3)
03.02.2010 um 23:37 Uhr
Jede Liste egal mit wieviel Wahlvorschlägen brauch nur mit 3 Stützunterschriften gestützt werden ,man unterstützt die Liste man kann auch als Wahlvorschlag die Liste unterstützen.
03.02.2010 um 23:43 Uhr
Danke für die schnelle Antwort karlk Ich dachte dies gilt nur für eine Listenwahl und bin davon ausgegange, dass bei einer Liste (also Personenwahl) drei Unterschriften pro Vorschlag einzuholen sind, war ich da auf dem Holzweg?
Beste Grüße Anke
03.02.2010 um 23:58 Uhr
Bei der Personenwahl werden alle Wahlvorschlagslisten am Ende auf einer Liste gesetzt . Wie gesagt jeder Wahlvorschlag(Liste) muss von drei Personen in eurem Fall Unterstützt werden ,sind mehrerer Personen auf einer Wahlvorschlagsliste ,reichen weiterhin 3 Personen zur Unterstützung aus ,wichtig ist erst die Wahlvorschläge auf der Liste zu haben und erst dann die Unterstützer unterschreiben zu lassen ,ansonsten wäre der Wahlvorschlag ungültig ,theoretisch können sich drei Leute zur Wahl auf der Liste aufstellen lassen und anschliessend die Liste Unterstützen ,das würde reichen.
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