Erstellt am 10.11.2010 um 08:26 Uhr von Niemand
Erst mal vorweg eine Frage:
hast du beim Versorgungsamt bereits einen Schwerbehindertenausweis beantragt? Wenn nicht, solltest du das jetzt sofort machen. Gibt es bei euch im Betrieb eine Wiedereingliederungsvereinbarung? Erkundige dich danach bei deinem Betriebsrat. Kommt die kaputte Bandscheibe mögliche Weise von deiner bisherigen Arbeit? Was sagt die Berufsgenossenschaft dazu(mögliche Umschulung)?
Wenn du bereits einen Schwerbebindertenstatus hast solltest du unbedingt den zuständigen Integrationsfachdienst dazu holen. Nimm aber auf gar keinen fall einen Aufhebungsvertrag wenn du nicht eine andere Stelle hast.
Erstellt am 10.11.2010 um 08:29 Uhr von rolfo
Hast du einen Schwerbehindertenstatus? Wenn nein, schnell beantragen. Dann mit dem Integrationsdienst eine Lösung suchen.
Im Übrigen ist der AG verpflichtet für Langzeitkranke BEM Massnahmen durchzuführen. Dein Chef liegt auch falsch mit seiner Meinung dass du keine Kosten verursachst.
Du hast zumindest Urlaubsansprüche die sich ganz schön summieren können.
Habt ihr einen Betriebsrat? Der kann die Wiedereingliederung vorantreiben.
Was bietet der AG denn an bei einem Aufhebungsvertrag?
Bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst solltest du dir einen Rechtsbeistand nehmen.
Erstellt am 10.11.2010 um 23:40 Uhr von FlinkerKoelner
JA habe ein Staus von 40% vom Versorungsamt und hatte bei Arbeitsamt ein Gleichstellungsantrag gestellt der aber leider abgelehnt worden ist mit der Begründung das mein Arbeitsplatz nicht gefährdet wäre.
Leider gibt es bei uns noch keine GBV zur Wiedereingliederung von Langzeitkranken da sind Sie gerade bei.
Das auf meine Arbeit zurück zuführen bei der Berufsgenossenschaft könnte schwer werden, aber es ist davon.
Ich war schon vor den Gesprächstermin mit der Geschäftsleitung 2 mal bei Rechtsanwalt und habe die Gespräche auch nur im beisein deines BR mit der Geschäftsleitung geführt.
Der AG bietet mal eben nur halbes Butto-Monatslohn mal Dienstjahr und damit gebe ich mich auch nicht zufrieden.
Erstellt am 11.11.2010 um 00:12 Uhr von rainerw
Einen Aufhebungsvertrag würde ich auf keinen Fall unterschreiben, selbst bei einem höeren Abfindungsfaktor. Bei Abfindung wird nach der schönen fünftel Rechnung zum Schuss nicht viel übrig bleiben. Desweiteren wird dier die ARGE vorwerfen das Du mit Deiner Unterschrift diene Arbeitslosigkeit mit verschuldet hast und wirst eine Sperre bekommen.
Soll Dein AG sich mal mehr anstrengen ein neues Betätigungsfeld für Dich zu finden, den es liegt ja bestimmt keine negative Gesundhietsprognose vor. Betriebliche Schulungen sind ja hier schon genannt worden. Desweitern sollte der BR prüfen wo in eurem Betrieb Leiharbeiter eingesetzt werden. Diese weg, und Du könntest dort eingesetzt werden.
Und geh zum Integrationsamt damit die Dir helfen einen Wiederspruch gegen die Ablehnung der Gleichstellung, zu schreiben.
Erstellt am 11.11.2010 um 08:34 Uhr von Niemand
Es lohnt sich aber den Versuch mit der Berufsgenossenschaft zu starten. ich hab dir hier mal einen Link wie man vorgehen muss. http://verwaltungsportal2.kivbf.de/servlet/PB/menu/1134528_pvb/index.html?modul=vb&verfahrensID=1272461!0&_sls=0 und noch einen Link zu der Liste der Berufskrankheiten.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/8os/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=2&numberofresults=21&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR262300997BJNE001102308&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint
hier sind die folgenden Abschnitte für dich interessant.
2108 Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugenhaltung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können
2109 Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können
Seit wann hast du den GdB 40?
Hast du geben den Bescheid wenn er erst vor kurzem ergangen ist Widerspruch eingelegt?
Wenn er schon länger(ca.1 Jahr) zurück liegt solltest du unbedingt einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt stellen und dann auch bei nicht höher Stufung widerspruch einlegen und auch nicht die Klage vor dem Sozialgericht scheuen. Eine so schwere Erkrankung deines Rückens, die dich hindert deinen Beruf auszuüben muss einen GdB über 50 ergeben.
habt ihr im Betrieb einen SBV der dir helfen kann?