Erstellt am 02.11.2010 um 11:26 Uhr von pitsieben
@ Franzan,
der BR hat Mitbestimmung bei der Betriebssprache.
Dieses Recht zur Mitbestimmung des Betriebsrates ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Danach steht dem Betriebsrat die Mitbestimmung bei Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Mitarbeiter im Betrieb zu.
Es wird aber noch unterschieden zwischen Leitungssprache oder Arbeitssprache.
Bei Unstimmigkeiten kann die Einigungsstelle beantragt werden.
Erstellt am 02.11.2010 um 12:31 Uhr von wahlvst
Was wollt ihr in dieser BV dann regeln. Der AG kann die Betriebssprache ohne MB nicht ändern. Dann wenn der AG diese ändern möchte könnte man ja noch regeln.