W.A.F. LogoSeminare

Betriebsbedingt gekündigt und klagen

H
HansOtto
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann ich, nachdem ich betriebsbedingt gekündigt bin, auch noch gegen andere Sache klagen. Mir ist vor 14 tagen betriebsbedingt gekündigt worden. Kündigungsschutzklage habe ich eingereicht. Wiederspruch vom BR habe ich leider nicht. Hintergrund: wenn meine Klage keinen Erfolg hat, können wenigstens meine alten Kollegen von dem Urteil profitieren.

Gruß

1.20503

Community-Antworten (3)

W
wölfchen

25.10.2010 um 23:59 Uhr

. . . da müsstest Du schon konkreter werden, denn sonst ist es wie bei der berühmten Frage: "ein Schiff ist 12 m breit und 50 m lang - wie alt ist der Kapitän?" ;-)

B
bubie

26.10.2010 um 17:29 Uhr

ohne den wisch vom betriebsrat "widerspruch / bedenken gegen die kündigung", sofern die das getan haben, ist die kündigung sowieso unwirksam.

aber je nachdem um was es geht, kannst du sicherlich noch klagen. wenn ich mein gehalt noch nicht bekommen habe oder zu wenig, dann werde ich auf jeden fall auch nach einer ausgesprochenen kündigung vorgehen.

mfg bubie

R
rkoch

27.10.2010 um 10:54 Uhr

ohne den wisch vom betriebsrat "widerspruch / bedenken gegen die kündigung", sofern die das getan haben, ist die kündigung sowieso unwirksam.

Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Egal was der Betriebsrat tut (Widerspruch, Bedenken, Zustimmung oder eben gar nichts) - eine Kündigung von AN ohne BESONDEREN Kündigungsschutz ist auf jeden Fall erstmal so lange wirksam, bis sie ein Gericht für unwirksam erklärt (was auch dann noch geht wenn der Betriebsrat explizit zugestimmt hat).

@HansOtto

Mir ist vor 14 tagen betriebsbedingt gekündigt worden. Kündigungsschutzklage habe ich eingereicht. wenn meine Klage keinen Erfolg hat (...)

Betriebsbedingte Kündigungen richten sich nach einem recht strengen Maßstab. Viele (wenn nicht sogar die meisten) derartigen Kündigungen

  • sind entweder im Sinne des Gesetzes nicht "betriebsbedingt" oder
  • unterliegen einer fehlerhaften Sozialauswahl und sind damit unwirksam.

Leider enden 95% der darauf gerichteten Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich (Aufhebung des Arbeitsvertrages gegen Abfindung), obwohl eine Vielzahl dieser Fälle erfolgreich für die AN hätte abgeschlossen werden können!

Im Wesentlichen liegt es an Dir: Zieh die Sache durch, dann bist Du schlauer und ich gebe Dir ohne Kenntnis der Sachlage eine einigermaßen gute Chance. Leider werden aber der Richter und beide Anwälte (auch Deiner !) Dir nahe legen einen Vergleich zu schließen (daran verdienen die Anwälte VIEL VIEL mehr, als wenn Du Erfolg mit Deiner Klage hast). Wenn Du das tust bist Du wie viele andere auch den leichten Weg gegangen - und ohne Widerspruch des BR wird Dir (ehrlich gesagt) nichts anderes übrig bleiben (Da Du mit Ablauf der Kündigungsfrist ohne Einkommen dastehst). Also verkauf Deine Haut wenigstens so teuer wie möglich und lass Dich nicht unterkriegen.

Ihre Antwort