Zwangsversetzung rechtmäßig oder nicht?
Guten Morgen,unsere Firma hat mehrere Abteilungen die örtlich und geschäftlich aber voneinander getrennt sind.Die Mitarbeiter haben auch jeweils für die Abteilungen eigenständige Verträge.Jetzt passiert es das mein AG öfters Mitarbeiter zwangsversetzt in eine andere Abteilung um da auszuhelfen.Die Arbeit da ist die allerselbe.Wie gesagt,jede abteilung ist geschäftlich und vertraglich voneinander getrennt.Jetzt meine Frage:Kann das denn der AG einfach so machen mich dazu zu zwingegn da und da mal auszuhelfen obwohl mein Arbeitsvertrag nur für diese abteilung ist?was kann passieren wenn ich da mal nein sage?was hat der BR hier für Pflichten?
Community-Antworten (6)
12.10.2010 um 11:44 Uhr
Also die ganze Sache ist etwas umfangreicher. Der Arbeitgeber hat ein gewisses Direktionsrecht und kann somit Arbeitnehmer innerhalb seines Unternehmens versetzen. Hierzu müsste man einmal genau in den Arbeitsvertrag schauen, ob dort etwas zum Thema Direktionsrecht steht. Ansonsten ist des dem Arbeitgeber möglich, Angestellte für bis zu vier Wochen ohne Einbeziehung des Betriebsrats zu versetzen. Anschließend muss aber der Angestellte wieder zurückkehren. Dauert die sogenannte Aushilfe länger als vier Wochen, muss der Arbeitgeber eine offizielle Versetzung über den Betriebsrat laufen lassen, dann ist der Betriebsrat entsprechend beteiligt. Der Betriebsrat sollte aktuell prüfen, wie es bezüglich des Direktionsrechtes im Unternehmen aussieht gegebenenfalls lässt man die Sache durch einen Anwalt bewerten, wenn man sich unsicher ist.
Ich hoffe, einwenig geholfen zu haben.
12.10.2010 um 11:54 Uhr
das hängt vom Vertrag ab und dabei ist der Vertragstext im Detail äußerst wichtig. Daher kann es Dir nur ein Anwalt konkret prüfen
12.10.2010 um 11:56 Uhr
@Blitz
ich bezweifel dass der BR die Arbeitsverträge prüfen lassen kann. Darauf kommt es für das MBR auch gar nicht an. Der AN sollte das mal für sich individuell prüfen lassen
12.10.2010 um 12:39 Uhr
@paula
Arbeitsverträge sind individuell, dass ist vollkommen richtig und sollten daher auch individuell durch einen Anwalt geprüft werden um eine Aussage zum Direktionsrecht machen zu können.
Bei uns gibt es Standarttexte die in allen Verträgen auftauchen und somit, können wir zum Beispiel gegenüber den Angestellten Aussagen zum Thema Direktionsrecht machen.
Wenn ein Angestellter mit einem Arbeitsvertrag zu uns kommt, da er Fragen zum Inhalt hat, lassen wir diesen schonmal gerne durch einen Anwalt prüfen. Ein Recht die Arbeitsverträge prüfen zu lassen, hat der Betriebsrat nicht.
12.10.2010 um 14:02 Uhr
Bei mir im Vertrag steht: "Der AG behält sich vor den AN auch andere Tätigkeiten zuzuweisen,die seinen Fähigkeiten entsprechen,gleichwertig sind und in gleicher Höhe bezahlt werden"
das versteh ich auch und hab damit auch gar kein problem,es geht ja nur darum ob mich der AG in eine andere,vertraglich eigenständige, Abteilung versetzen kann.
12.10.2010 um 16:21 Uhr
was verstehst du bitte unter vertraglich eigenständige Abteilung? Hat die einen anderen Namen? Gehört diese Abteilung zu einem anderen Unternehmen oder gar anderen Konzern?
komme da nicht ganz klar da du folgendes schreibst: ",unsere Firma hat mehrere Abteilungen die örtlich und geschäftlich aber voneinander getrennt sind.Die Mitarbeiter haben auch jeweils für die Abteilungen eigenständige Verträge" das kann gar viel bedeuten
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