Kostenlose Überstunden
Heute in der BR-Sitzung wurde mitgeteilt, daß ein Mitarbeiter einen Samstag strafarbeiten musste - um eine abmahnung wegen fehlender Krankmeldung zu vermeiden - ohne Stechkarte bzw. Entlohnung. Dieser Mitarbeiter ist schwerbehindert. Er hat sich nicht direkt an uns gewandt, er befürchtet eine Kündigung. Wie können wir als BR vorgehen - wir sind noch recht neu - es war früher kein BR im Betrieb. Wie ist das mit dem Versicherungsschutz usw. Könnt Ihr uns da helfen - die Schulungen haben wir erst nächstes Jahr.
Community-Antworten (8)
08.10.2010 um 22:28 Uhr
Wegen der nicht genehmigten Überstunden könnt ihr mit Hinweis auf 87 BetrVG Druck machen. Um sein Geld muss sich der Kollege aber selber kümmern
08.10.2010 um 23:23 Uhr
Sind wir im Kindergarten oder in der Schule. Was hier passiert ist wohl kaum mit dem Arbeitsgesetz vereinbar und schlichtweg Erpressung oder Nötigung.Im Übrigen kann man Schwerbehinderte nicht so einfach kündigen. Soll der Arbeitgeber doch eine Abmahung aussprechen , mehr kann er eh nicht tun bei einmaligem Verstoß. Aber ...... wenn sich der Arbeitnehmer nicht an euch gewandt hat könnt ihr eh nichts tun außer ihn darauf ansprechen und nachfragen ob ihr tätig werden sollt.
09.10.2010 um 00:55 Uhr
sanifair Teile doch bitte mit, wie romeo mit einem Hinweis auf § 87 BetrVG druck machen kann.
09.10.2010 um 01:24 Uhr
Ich bin jetzt mal davon ausgegangen dass da am Samstag nicht gearbeitet wird oder es für diesen AN zumindest Mehrarbeit war...
Aber wenn ich jetzt so nachdenke hat das etwas von Hellseherei... Aber wenn die annahme stimmt... Ja dann
Begreifst selbst du es jetzt?
09.10.2010 um 01:59 Uhr
habe alles bisher gelesen und bin sauer, dass sich anscheinend bei so einem thema wieder ein "interner" streit anbahnt.
@ romeo. als BR seit ihr verantwortlich, nach BetrVG § 80 (Allgemeine Aufgaben) "(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden.." dazu gehört auch: Grundgesetz Artikel 1 "(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
sorry.. das hat für mich vorrang, vor allem anderen.
09.10.2010 um 03:10 Uhr
Tja aber der 80 BetrVG ist keine Anspruchsgrundlage für den BR. Da kommst du selbst mit dem GG nicht weiter. Da muss der AN schon selber aktiv werden da es sich um individualrecht handelt....
Reg dich also bitte nicht über den Stil auf sondern komm doch bitte mit fundierten wissen um die Ecke
09.10.2010 um 03:25 Uhr
sanifair, so Hellseherisch sehe ich Deine Vermuzung gar nicht Der Fragesteller müsste ebend nur sagen ob es sich hierbei um Strafarbeit innerhalb der Schicht handelt oder um eine Strafschicht. Hier käme dann neben Artikel 1 GG auch noch das Thema Betriebsbuse, § 87 Abs 1 und die sontigen oben angeführten Sachen von Biggy aus dem Strafgesetzbuch.
10.10.2010 um 17:36 Uhr
romeo Möchte der BR auf die Eigenmächtigkeiten des Arbeitgeber reagieren, ist nur ein Verfahren nach § 23 BetrVG sinnvoll. Würde vorschlagen, den Arbeitgeber durch den BR abzumahnen und noch einige Verfehlungen zu sammeln um dann mit der Hilfe des Arbeitsgericht die Rechte des BR durchzusetzen. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass beim Arbeitsgericht unter anderem, künftig für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld festgesetzt wird. Nur so erhält der BR mit einem entsprechenden Beschluss des Arbeitsgerichts ein "scharfes Schwert" mit dem auch störrische Arbeitgeber diszipliniert werden können.
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