Ausgliederung von Betriebsteilen
Hallo, bei uns sollen verschiedene Betriebsteile ausgegliedert werden, heißt sie wechseln aus unserer GmbH in eine andere GmbH des gleichen Unternehmens. Standort bleibt der selbe, Umzug nur von Halle A nach Halle B mit Produktionsmitteln und Mitarbeitern. Wie verhält es sich mit der Informations- bzw. Mitbestimmungspflicht des BR? Hat jemand damit Erfahrung und kann Tips geben?
Community-Antworten (1)
28.09.2010 um 09:25 Uhr
@ Mischkabär, siehe BetrVG §§ 111, 112 und weitere. Informationspflicht des AG und Mitbestimmung des BR ist gegeben. Gerwerkschaft mit ins Boot holen und einen Berater hinzuziehen.
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