Hallo, bei uns sollen verschiedene Betriebsteile ausgegliedert werden, heißt sie wechseln aus unserer GmbH in eine andere GmbH des gleichen Unternehmens. Standort bleibt der selbe, Umzug nur von Halle A nach Halle B mit Produktionsmitteln und Mitarbeitern.
Wie verhält es sich mit der Informations- bzw. Mitbestimmungspflicht des BR?
Hat jemand damit Erfahrung und kann Tips geben?
@ Mischkabär,
siehe BetrVG §§ 111, 112 und weitere. Informationspflicht des AG und Mitbestimmung des BR ist gegeben.
Gerwerkschaft mit ins Boot holen und einen Berater hinzuziehen.