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schwarzes Brett

W
Wakan
Jan 2018 bearbeitet

hallo, an unserem schwarzen brett ist etwas abgehängt worden..unerlaubt wo finde ich dafür den gesetzes paragraph? wer kann mir weiterhelfen? Im voraus lieben dank BOB

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Community-Antworten (3)

E
Emmelmann

26.09.2010 um 10:49 Uhr

Kannst du beweisen, wer da was abgehängt hat? Wenn ja, dann zählt:

Verbotene Eigenmacht des AG nach §§ 858 ff wenn er Anschläge die ihm nicht gefallen einfach entfernt. Ausserdem verstößt er auch gegen § 74 Abs. 2 BetrVG, denn hier wird auch der Betriebsfrieden gestört wenn er ein Schreiben entfernt (VG Berlin, PersR 95,96).

Und den $23 BetrVG würde ich auch noch mit einschließen, denn es handelt sich hier auch um eine grobe Pflichtverletzung.

P
pirat

26.09.2010 um 11:59 Uhr

@Wakan damit sowas vermieden wird, empfiehlt sich die Anschaffung eines abschliessbaren Schaukastens. (§ 40 BetrVG DKK, III. Sachaufwand und Büropersonal, RN. 94 ) Der BR kann als Schwarzes Brett einen abschließbaren Info-Kasten verlangen (ArbG Würzburg, 23. 6. 98, AiB 99, 402). Die Bestückung dieses, obligt alleinig dem BR. Wer sich dennoch dran vergreift, den kann/könnte man sicher wegen Behinderung von BR-Arbeit (§ 78 BetrVG wäre hier einer genaueren Betrachtung zu unterziehen ) drankriegen.

W
wakan

26.09.2010 um 22:37 Uhr

SUPER :-) !! lieben dank, dass wird uns sehr helfen :-) "wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt" wir wissen nicht, wer es war, aber wir können es uns denken...

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