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blackman
Nov 2016 bearbeitet

Hallo , Wir sind ein neu gebildeter BR. Meine Frage lautet : Wir haben im BR Büro nur eine Ausgabe vom Betriebsverfassungsgesetz . Hat nicht jeder einzelne ( 7 Mitglieder ) Anspruch auf eine Ausführung die der AG bereitstellen müsste ? Danke für Eure Mithilfe

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Community-Antworten (7)

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BloodyBeginner

24.09.2010 um 21:50 Uhr

Jedem BR Mitglied steht einen aktuelle Ausgabe des BetrVG mit Basiskommentar (z.B. Klebe , Ratayczak, Heilmann aus dem Bund-Verlag) sowie eine Arbeits- und Sozialordnung (Kittner) zu. Fürs Büro darf es auch eine größere Ausgabe sein, z.B. der Fitting

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Wetrix

24.09.2010 um 22:17 Uhr

Naja....ich denke das kann sich der AG ja leider wieder mal so hinbiegen wie er will! Der AG soll zwar für die Kosten des Arbeitsmaterial des BR aufkommen, aber der BR soll im Gegensatz auch selbstständig die wirtschaftlichkeit und möglichst künstigste Alternative in Betracht ziehen! Das kann wie bei uns heissen alle Mitglieder haben Zugang zu BR Büro und können sich was aus dem Buch rauslesen und eventuell kopieren!!! Klingt wie im Mittelalter??? Ist es auch!!! Der Discounter wo man ALL DIE billigen Lebensmittel bekommt!!!

M
mariah

24.09.2010 um 23:30 Uhr

Ihr musst einen Beschluss im BR fassen und diesem dem AG vorlegen. Lt BetrVG § 40 ist der AG verpflichtet euch diese Ausstattung zukommen zu lassen. Wir sind auch gerade neu gewählter BR und alle Mitglieder bekommen ein Exemplar des betrVG, Die anderen Bücher wie Fitting (ausführlicherer Exemplare) gibt es natürlich nur 1 x fürs BR Büro.

M
Mainpower

25.09.2010 um 00:05 Uhr

Hallo, wir waren ein 9er Betriebsrat, jetzt leider nur noch 7er. In meiner ganzen Amtszeit ist vieleicht ein bis zwei mal von einem BR Mitglied ins BetrVG geschaut worden. Da muss dann meiner Meinung nach nicht jedes BR Mitglied ein Exemplar erhalten. In anderen Gremien wird das ähnlich sein, was natürlich keiner zu gibt. Nur um mein Recht auszunutzen und das BetrVG liegt dann in der Ecke und keiner schaut rein ist schon 1€ zuviel. Meine Meinung.

K
Kölner

25.09.2010 um 10:02 Uhr

@all Spannend ist ja die Frage, ob man das ein oder andere Urteil (z.B. das aus D'dorf 18. 11. 2003 - 3 BV 131/03) als BR einfach mal ignorieren darf...

B
BloodyBeginner

27.09.2010 um 12:12 Uhr

Ich als BR Neuling schaue öfters mal zu Hause in mein BetrVG mit Basiskommentar oder die Arbeits- und Sozialordnung. Auf den Grundlagenschulungen muss ich sowas eh mitbringen um damit zu arbeiten. Es kann ja sein dass "alte Hasen" oder desinteressierte BRMs das nicht brauchen oder wollen - aber denjenigen die es für sich für nötig halten darf der persönliche Besitz davon nicht verwehrt werden.

P
Petrus

27.09.2010 um 12:46 Uhr

Wir sind ein neu gebildeter BR.

Ok, ihr braucht also noch Grundlagenschulungen... Dazu weiter unten.

Meine Frage lautet : Wir haben im BR Büro nur eine Ausgabe vom Betriebsverfassungsgesetz. Hat nicht jeder einzelne ( 7 Mitglieder ) Anspruch auf eine Ausführung die der AG bereitstellen müsste ?

Im Prinzip ja. Das Thema ist im Prinzip ausgeurteilt - einen Kampf mit dem ArbGeb könnt ihr nur gewinnen. ABER: Wollt ihr als Neulinge darum kämpfen, wenn es eine relativ einfache Möglichkeit gibt, sowohl an die Gesetzestexte als auch einen Kommentar für jedes BRM zu kommen? Da ihr also Neulinge seid, solltet ihr ohnehin alle schleunigst die Schulung "Betriebsverfassungsrecht Teil 1" besuchen. Wenn ihr Euch hier für einen der beiden großen BR-Schulungsanbieter aus Bayern entscheidet, kriegt ihr Gesetzessammlung und BetrVG-Kommentar mit den Seminarunterlagen (beim Wettbewerb ist das dann zwar nicht der Fitting - aber den muss auch nicht zwingend jedes BRM haben)

@BloodyBeginner: Ich würde sagen: Falscher Seminaranbieter, wenn Du "sowas eh mitbringen" musst...

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