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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesamtbetriebsrat bei Saisonbetrieb

O
Olletto
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir bestehen aus zwei Betrieben und gründen nun einen Gesamtbetriebsrat. Das Problem ist, das der kleinere Betrieb ein Saisonbetrieb ist und im November schließt. Alle MA werden dann entlassen und der BR wird im März wieder neu gewählt. Frage: Löst sich der Gesamtbetriebsrat im November auch auf und muß dann im März wieder belebt werden?

1.10403

Community-Antworten (3)

S
sueton

03.09.2010 um 03:29 Uhr

Moin Olletto !

Man lernt doch nie aus: Ihr wählt jedes Jahr im Saisonbetrieb einen BR??? Wie geht das denn? Diese Problematik hatte ich noch nicht,aber ich denke,daß Ihr nach § 21a BetrVG handeln müsst,also nix mit BR im Saisonbetrieb.Aber vielleicht steckt hier einer sicherer im Thema als ich.

Grüsse,sueton

O
olletto

03.09.2010 um 23:24 Uhr

Also, wenn ich deinen Hinweis auf den §21a richtig verstehe bleibt der Betriebsrat weiterhin im Amt, da der Betrieb aufgelöst wurde sondern für einige Monate ruht. Und dies bleibt auch so wenn es in dieser Zeit keine Mitarbeiter gibt, bzw. auf einen minimum an Mitarbeiter herunter gefahren wird. Stimmt das so? und verstehe ich es auch richtig, dass die Betriebsratmitglieder auch unter Kündigungsschutz stehen und auch während der Sasionpause weiterbeschäftigt werden müssen? Schönen Dank schon mal für deine Antwort. Einen Hinweis noch, ich bin im Hauptbetreib im Br und nicht in dem Sasionbetrieb.

S
sueton

04.09.2010 um 03:34 Uhr

Moin,Olletto!

Schade,daß sich kein anderer gefunden hat;also bleibt Dir nur meine Meinung:Ich glaube,daß der im Saisonbetrieb gewählte BR illegal ist,wenn er so nachdem von Dir beschriebenen Verfahren entstand.Ergo,nix Kündigungsschutz!!Der im Hauptbetrieb gewählte BR nimmt dann in der Tat das Übergangsmandat wahr und übt das Amt für beide Werke aus.Tut mir leid,aber so sehe ich das Gesetz.

Grüsse,sueton

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