Betriebsratsnachrücker
Wir haben einen BR mit 5 Mitgliedern, bei einer Belegschaft von 96 Mitarbeitern.In den BR sind 2 Frauen und 3 Männer gewählt worden. Nun velässt uns die Betriebsratsvorsitzende.Die nächsten 3 Nachrücker sind Männer. Nun meine Frage: Wie ist bei den Nachrückern zu verfahren, geht es nach den meisten Stimmen oder ist hierbei auch die minderheitsqoute zu beachten? Wer kann uns helfen?? Viele Grüße Raika
Community-Antworten (4)
18.08.2010 um 09:36 Uhr
Die Minderheitenquote ist immer zu berücksichtigen. Wenn man da dann noch die Wahl hat, geht es nach den meisten Stimmen.
18.08.2010 um 09:54 Uhr
Auch bei Mehrheitswahl?
18.08.2010 um 10:18 Uhr
@ridgeback, das hat doch nichts mit dem Wahlverfahren zu tun!
18.08.2010 um 10:36 Uhr
Werner, ..war gerade woanders...:-) klar. § 25 Abs.2 BetrVG
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