Erstellt am 23.07.2010 um 09:43 Uhr von ridgeback
Nein.
Der BR ist vorwiegend auf präventive Maßnahmen (z. B. den Abschluss einer BV gegen Mobbing) und die Beratung oder Unterstützung mobbingbetroffener Arbeitnehmer in konkreten Konfliktsituationen beschränkt. Ein aktives Vorgehen gegen den Mobber oder den untätig bleibenden Arbeitgeber ist begrenzt möglich.
Erstellt am 23.07.2010 um 10:01 Uhr von Ulrik
@pehoe
Welche Aufgaben soll denn der Beauftragte erfüllen?
Da der BR im Rahmen von BV präventiv an das Thema Mobbing herangehen kann, und auch mobbingbetroffene AN beraten und unterstützen kann (siehe ridgeback), habt ihr gewissermassen schon die Möglichkeit, einen Beauftragten einzusetzen.
Ihr könnt ja im Rahmen des BR einen herausbenennen, der als Ansprechpartner für Mobbingopfer fungiert, diese berät und unterstützt.
Damit habt ihr ja theoretisch einen Beauftragten, der allerdings eben keine Handlungsmöglichkeiten ggüber dem Täter oder dem AG hat.
Ausser ihr beruft euch als BR in so einem Fall auf den §104 BetrVG.
Erstellt am 23.07.2010 um 10:21 Uhr von pirat
@ Ulrik,
im Falle von konkreten, schikanösen, diskriminieren, beweisbaren Falschhandlungen wäre
mit etwas Phantasie ausser § 104 BetrVG, auch noch andere iniziative nette Sachen denkbar......
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
§ 75 BetrVG
§ 84 BetrVG
§ 85 BetrVG z. Bsp.
Erstellt am 23.07.2010 um 11:38 Uhr von pehoe
ulrik,
Der Mobbinigbeauftrage soll in erster Linie der Ansprechpartner für die Gemobbten werden. Wir haben eine BR-kollegin, die bereits diesbezüglich eine Grundschulung hatte. Diese haben wir als Betriebsrat zur Mobbingbeauftragte benannt. Nun sind wir allerdings etwas ins Zweifeln gekommen, ob das rechtlich so richtig war.
Erstellt am 23.07.2010 um 11:42 Uhr von Ulrik
@pehoe
Es liegt ja an euch, BRM mit aufgaben zu betreuen. Als BR habt ihr ja auch entsprechende Anzeigen aufzunehmen und beim AG, sofern dich der Vorhalt bestätigt, Abhilfe zu schaffen. Von daher ist m. E. euer Vorgehen korrekt.
Klick mal oben den braunen Reiter "Thema Mobbing" an, da hast Du noch mal ein paar Fakten dazu
Erstellt am 23.07.2010 um 12:34 Uhr von bubie
man kann einen mobbingbeauftragten zu einer betriebsversammlung einladen, der dann bsp.weise einen vortrag hält, aufklärungsarbeit leistet und erklärt, was mobbing ist, wohin man sich wenden kann usw.
Das darf der BR.
mfg
bubie