Urlaubsgeldauszahlung
Hallo alle zusammen!
Betrieb wird zum 30.11.2010 geschlossen. Urlaub wird allen nach dem Juni gekündigten voll ( in der Regeel 30 Tage) gewährt. Nun soll aber bei der Zahlung vom Urlaubsgeld eine Zwölftelung vorgenommen werden. Haben eine BV wo die Zahlung auch durch eine Formel definiert ist. Wie sollen wir uns verhalten.
René
Community-Antworten (2)
25.06.2010 um 09:31 Uhr
@Rene Ist es Entgelt im Urlaub (normale Entgeltzahlung) oder zusätzliches Urlaubsentgelt. Auf welchem Recht fußt euer Anspruch? Tarif - BV - Arbeitsvertrag? Da steht dann wie es geregelt ist. So besteht grundsätzlich nur Urlaubsanspruch für die Zeit in der man beschäftigt ist. So allgemein kann man aber ohne Angabe des Anspruchsgrundlage nichts sagen.
25.06.2010 um 17:28 Uhr
@ forentroll
Lt. § 5 Abs 1 Satz c BUrlG wird die Zwöltelung angewendet, wenn der Beschäftigte nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Also haben alle , die in der zweiten Kalenderhälfte ihre Kündigung bekommen Anspruch auf ihren vollen Urlaub.