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Betriebsausschuss - Vorsitzender und Stellvertrter verhindert

K
kanufahrer
Jan 2018 bearbeitet

Hallölle,

im Betriebsausschuss muss ja der Vorsitzende und der stellv Vorsitzende drin sein. Wir sind ein fünfer Betr-Ausschuss. Müssen bei einer Ausschuss-Sitzung immer Vorst und Stellvertr anwesend sein ? Wenn einer z.B. im Urlaub ist und der andere krank ?

Falls nicht, können wir dann auch offiziell die Ausschuss-Sitzung mit 3 Leuten machen ?

  1. Frage: Können für den Betr-Ausschuss Ersatzmitglieder benannt werden ?

Danke und Grüße !

1.28102

Community-Antworten (2)

J
Jeanie

25.06.2010 um 00:14 Uhr

Hi kanufahrer, drei Leute heißt: beschlussfähig, Vertretung für Vorsitz und Stellvertretung ist im BetrVG / Wahlordnung geregelt (nach d´Hondt´schem Verfahren gewählt und auf Listen verteilt) , Ersatzmitglieder benennen ist sinnvoll - Achtung: Betriebsratsbeschluss! Gruß Jeanie, die sich auch noch bei allen bedanken möchte die geantwortet haben - komme leider nicht mehr ins Programm zum Antworten.

F
Forentroll

25.06.2010 um 09:38 Uhr

@Kanufahrer Wenn der BR-Vorsitzende und sein Stelli verhindert* sind können Ersatzmitglieder aus dem Betriebsrat eingeladen werden. Jedoch können keine Ersatzmitglieder des BRs eingeladen werden. Bei uns ist das so geregelt worden. Wir haben die fünf Mitglieder (BRVorsitzender + Stelli sowie drei Gewählte) für den Betriebsausschuss ausgesucht und die restlichen gewählten BR-Mitglieder sind nach Stimmen bei der BRWahl Ersatzmitglieder geworden.

*jedoch nicht arbeitsbedingt

@Jeanie Beschlußfähig ja, aber anfechtbar/nichtig, wenn keine Ersatzmitglieder eingeladen wurden!

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