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Gesellschafterversammlung ohne Wissen des BR

B
bolles
Jan 2018 bearbeitet

Danke für die Info. Wir sind 21 wahlber. AN + zusätzl. 5 Prokuristen - unvorstellbar aber Familienbetrieb, somit hat unser BR 3 Mitglieder. Die Firmenleitung schöpft aus dem Vollen. Ursprünglich waren wir über 50 AN mit 5 BR, durch Kündigungen, outsorcing, Verpachtung wurde reduziert. Zusätzlich fechtet der AG die letzte Wahl an, wir sind vor Gericht. Grundsätzlich möchte ich nur wissen, ob eine Informationspflicht gegenüber BR besteht hinsichtlich der Ges.Versammlung. Wie sieht das aus mit Übermittlung der Tagungspunkte ? Wir wollen nicht teilnehmen, das muss man sich nicht geben. Immerhin sind das 15 Ges., die alle einen Teil von der Firma haben wollen. Danke für die Hilfe

2.31202

Community-Antworten (2)

F
Forentroll

15.06.2010 um 14:45 Uhr

@Bolles warum ein neuer Beitrag und nicht den Alten fortsetzen.

Es gibt für euch kein "MITSPIELRECHT" bei der Gesellschafterversammlung.

M
Mainpower

15.06.2010 um 19:49 Uhr

Hallo, bei der Gesellschafterversammlung ist der BR aussen vor. Was da von wem auch immer gesprochen wird geht den BR auch nichts an. Es besteht keinerlei Informationspflicht an den BR.

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