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Internetzugang - Prüfung durch AG

S
santos
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen.

die Fragen häufen sich...

Die GF will aufrund von Verdacht, großer Datenfluss des betriebl. Internetzugangs, das LOG-Buch eines Kollgen checken. ( Der steht eh auf der Abschußliste...).

Mit welcher Begündung könnten wir die Zustimmung zur Prüfung verweigern? Gibt es irgendeine Möglichkeit? Der betroffene MA ist Ersatzmitglied im BR.

vielen Dank und lieben Gruß

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Community-Antworten (4)

V
Vannelle

04.06.2010 um 14:58 Uhr

Hallo Santos,

gibt es bei Euch eine BV tum Thema Internet oder eine einzelvertragliche Regelung zum Thema Internet? Falls ja müßte man erstmal schauen was da drin steht. Falls nicht wird ist der Ag Telekommunikationsanbieter und dann müßtet ihr mal schauen ob es im Telekommunikationsgesetz vielleicht etwas gibt, was ihm überprüfen der Dateien verbietet siehe Datenschutz.

S
santos

04.06.2010 um 16:15 Uhr

@Vannelle,

vielen Dank für die Info. Es gibt eine BV zu diesem Thema, in der steht, dass bei konkretem Verdacht unter Hinzuziehen des BR eine Überprüfung stattfinden kann.

Wollen wir selbstverständlich trotzdem nicht und suchen einen Ausweg...

R
ridgeback

04.06.2010 um 20:29 Uhr

santos, gehe davon aus, dass die private I-net Nutzung in eurer BV geregelt ist. Dann muß der AG, wenn er Daten der Privatnutzung verwenden will die nicht ausschließlich Abrechnungszwecken dienen, die Einwilligung des Arbeitnehmers einzuholen.

R
rainerw

04.06.2010 um 20:31 Uhr

@santos Die Begründung könnte in § 32 BDSG liegen. Nach dem müssen Verdachtsmomente nämlich im Vorraus schriftl. niedegelegt sein. Aber Vorsicht, wenn ihr diesen anführt, kommt der AG bestimmt dem nächst mit so einer Liste oder BV darüber um die Ecke.

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