Erstellt am 04.06.2010 um 12:58 Uhr von Vannelle
Hallo Santos,
gibt es bei Euch eine BV tum Thema Internet oder eine einzelvertragliche Regelung zum Thema Internet? Falls ja müßte man erstmal schauen was da drin steht.
Falls nicht wird ist der Ag Telekommunikationsanbieter und dann müßtet ihr mal schauen ob es im Telekommunikationsgesetz vielleicht etwas gibt, was ihm überprüfen der Dateien verbietet siehe Datenschutz.
Erstellt am 04.06.2010 um 14:15 Uhr von santos
@Vannelle,
vielen Dank für die Info. Es gibt eine BV zu diesem Thema, in der steht, dass bei konkretem Verdacht unter Hinzuziehen des BR eine Überprüfung stattfinden kann.
Wollen wir selbstverständlich trotzdem nicht und suchen einen Ausweg...
Erstellt am 04.06.2010 um 18:29 Uhr von ridgeback
santos,
gehe davon aus, dass die private I-net Nutzung in eurer BV geregelt ist.
Dann muß der AG, wenn er Daten der Privatnutzung verwenden will die nicht ausschließlich Abrechnungszwecken dienen, die Einwilligung des Arbeitnehmers einzuholen.
Erstellt am 04.06.2010 um 18:31 Uhr von rainerw
@santos
Die Begründung könnte in § 32 BDSG liegen. Nach dem müssen Verdachtsmomente nämlich im Vorraus schriftl. niedegelegt sein.
Aber Vorsicht, wenn ihr diesen anführt, kommt der AG bestimmt dem nächst mit so einer Liste oder BV darüber um die Ecke.