Erstellt am 16.05.2010 um 14:45 Uhr von tiktak
was bedeutet genau "einen externen Protokollführer"?Ist es Schreibkraft von euch oder
nicht?
Erstellt am 16.05.2010 um 14:49 Uhr von blaubibi
Mit "extern" meine ich jemanden, der kein BR- Mitglied ist.
Erstellt am 16.05.2010 um 14:53 Uhr von MonaLisa
@blaububi,
das ist schon möglich, aber abhängig von der Grösse eures Gremiums.
Nachtrag:
§ 40 BetrVG, III. Sachaufwand und Büropersonal, lies dich mal in die Kommentare rein.
Erstellt am 16.05.2010 um 15:10 Uhr von blaubibi
@MonaLissa@
Danke für Deine schnelle Antwort. Das dies möglich ist, weiß ich. Aber siehe meine Frage oben....
Erstellt am 16.05.2010 um 15:15 Uhr von Immie
@blaubibi
...Aber siehe meine Frage oben....
Lach, auf was denkst du hat Mona-Lisa geantwortet, wenn nicht auf deine Frage.
Entweder ihr habt Büropersonal oder ihr habt keins.
Der Dritte aus der Kantine kann das nicht machen.
Erstellt am 16.05.2010 um 15:19 Uhr von blaubibi
@Immie
Lach, bitte auch nochmal meine Frage lesen.... :-)
Erstellt am 16.05.2010 um 15:28 Uhr von Immie
@blaubibi
So...habe ich.
Und das, "kommt darauf an", von Mona-Lisa ist mit diesen Informationen immer noch die einzige mögliche Antwort.
Oder möchtest du lesen, das das der BR per Beschluss eh nicht alleine kann?
Erstellt am 17.05.2010 um 09:53 Uhr von rkoch
@blaubibi
Zu Bedenken ist, das die externe Bürokraft das Protokoll nicht eigenmächtig führen kann. Es muss also auch dann wenn eine externe Bürokraft hinzugezogen wird ein Mitglied des BR geben, der für die Sitzungniederschrift verantwortlich zeichnet! Selbst wenn ihr also die Schreibkraft hinzuzieht entbindet das Euch nicht von der Pflicht ein BRM zum Verantwortlichen für die Niederschrift zu bestimmen!
In diesem Sinne sollte das so ablaufen: Das zuständige BRM DIKTIERT der Bürokraft den Wortlaut der Niederschrift, die Bürokraft stenografiert diese oder schreibt sie gleich am PC ins Reine. Die Bürokraft selbst hat normalerweise keine Entscheidungsgewalt, was in die Sitzungsniederschrift aufgenommen wird. Die Bürokaft ist eben KEIN externer Protokollführer sondern eben nur eine Schreibkraft.
z.B. DKK Rn. 9 zu §34 BetrVG
Und ja: Der BR kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden BRM beschließen seine Bürokraft mit der Niederschrift zu beauftragen - wenn er denn eine Bürokraft in entsprechendem Umfang vom AG zur Verfügung bestellt bekommt.
BTW: Wenn Du noch einmal antworten willst editiere Deine Frage und nimm den Haken bei "nur 7 Antworten" raus.