Externer Protokollführer
Unser BR- Vorsitzender möchte einen externen Protokollführer zur Erstellung der Niederschrift an den Betriebsratssitzungen teilnehmen lassen. Er möchte dies in einer BR- Sitzung abstimmen lassen. Es sind nicht alle BR´s damit einverstanden, zumal sich zwei Mitglieder für die Schrift-/und Protokollführung gemeldet haben. Kann er dies, so fern er die Mehrheit bekommt, durchsetzen?
Community-Antworten (8)
16.05.2010 um 16:45 Uhr
was bedeutet genau "einen externen Protokollführer"?Ist es Schreibkraft von euch oder nicht?
16.05.2010 um 16:49 Uhr
Mit "extern" meine ich jemanden, der kein BR- Mitglied ist.
16.05.2010 um 16:53 Uhr
@blaububi, das ist schon möglich, aber abhängig von der Grösse eures Gremiums.
Nachtrag: § 40 BetrVG, III. Sachaufwand und Büropersonal, lies dich mal in die Kommentare rein.
16.05.2010 um 17:10 Uhr
@MonaLissa@ Danke für Deine schnelle Antwort. Das dies möglich ist, weiß ich. Aber siehe meine Frage oben....
16.05.2010 um 17:15 Uhr
@blaubibi ...Aber siehe meine Frage oben....
Lach, auf was denkst du hat Mona-Lisa geantwortet, wenn nicht auf deine Frage. Entweder ihr habt Büropersonal oder ihr habt keins. Der Dritte aus der Kantine kann das nicht machen.
16.05.2010 um 17:19 Uhr
@Immie Lach, bitte auch nochmal meine Frage lesen.... :-)
16.05.2010 um 17:28 Uhr
@blaubibi So...habe ich. Und das, "kommt darauf an", von Mona-Lisa ist mit diesen Informationen immer noch die einzige mögliche Antwort.
Oder möchtest du lesen, das das der BR per Beschluss eh nicht alleine kann?
17.05.2010 um 11:53 Uhr
@blaubibi
Zu Bedenken ist, das die externe Bürokraft das Protokoll nicht eigenmächtig führen kann. Es muss also auch dann wenn eine externe Bürokraft hinzugezogen wird ein Mitglied des BR geben, der für die Sitzungniederschrift verantwortlich zeichnet! Selbst wenn ihr also die Schreibkraft hinzuzieht entbindet das Euch nicht von der Pflicht ein BRM zum Verantwortlichen für die Niederschrift zu bestimmen!
In diesem Sinne sollte das so ablaufen: Das zuständige BRM DIKTIERT der Bürokraft den Wortlaut der Niederschrift, die Bürokraft stenografiert diese oder schreibt sie gleich am PC ins Reine. Die Bürokraft selbst hat normalerweise keine Entscheidungsgewalt, was in die Sitzungsniederschrift aufgenommen wird. Die Bürokaft ist eben KEIN externer Protokollführer sondern eben nur eine Schreibkraft.
z.B. DKK Rn. 9 zu §34 BetrVG
Und ja: Der BR kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden BRM beschließen seine Bürokraft mit der Niederschrift zu beauftragen - wenn er denn eine Bürokraft in entsprechendem Umfang vom AG zur Verfügung bestellt bekommt.
BTW: Wenn Du noch einmal antworten willst editiere Deine Frage und nimm den Haken bei "nur 7 Antworten" raus.
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