Erstellt am 15.05.2010 um 17:01 Uhr von ridgeback
Lehrmeister,
1. Ja er kann
2. Übernahme möglich
Erstellt am 17.05.2010 um 09:34 Uhr von Biggy
Wenn ihr einem Betrieb angehört wie wir ihn haben dann wäre es sicher, dass er nur deswegen weil er dem Betriebsrat angehört nach der Ausbildung nicht übernommen würde.
Also ich finde es ist ein Risiko und der Auszubildende setzt seine Übernahme nach der Ausbildungszeit aufs Spiel.
Im Prinzip hat er ja einen befristeten Vertrag der nach der Ausbildung abläuft, also auch keine Übernahmeverpflichtung bietet wenn er im Betriebsrat ist.
Aber wie mein Vorredner schreibt er darf sich aufstellen lassen, ob es sinnvoll ist
siehe oben
Erstellt am 17.05.2010 um 09:52 Uhr von ridgeback
Biggy,
was hälst Du von § 78a BetrVG?