Juristendeutsch für Peters
Peters, falls Du noch wach bist, möchte ich es nicht versäumen, Dir eine, mir ziemlich neue Ausdrucksweise der salvatorischen Klausel mit in den Traum zu schicken:
"Erweist sich eine einzelne Regelung als unverständlich oder unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder unverständlichen Regelung tritt diejenige, die von den Parteien getroffen worden wäre, hätten sie die Unwirksamkeit oder Unverständlichkeit erkannt."
Als unser RA uns diese für unsere BV vorschlug, hielt ich ihn einen Moment lang für Jack Sparrow...;-)))
Community-Antworten (4)
02.05.2010 um 01:20 Uhr
wäre doch eine gute Lösung für Arbeitsverträge :
leere Blatt Papier, Überschrift : Arbeitsvertrag
Unten eine Zeile für die Unterschriften darüber der Satz :
Sollte in diesem Arbeitsvertrag nichts vereinbart sein, treten an die leeren Stellen, wo normalerweise die Vereinbarungen stehen, die Vereinbarungen, die der Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen hätten, wenn sie erkannt hätten, daß aufgrund leerer Stellen nichts vereinbart worden war
02.05.2010 um 10:22 Uhr
Rotkäppchen in Juristendeutsch Als in unserer Stadt wohnhaft ist eine Minderjährige aktenkundig, welche infolge ihrer hierorts üblichen Kopfbedeckung gewohnheitsrechtlich "Rotkäppchen" genannt zu werden pflegt. Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter über das Verbot betreffs Verlassens der Waldwege auf Kreisebene belehrt.
Sie machte sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift strafbar und begegnete beim Überschreiten des diesbezüglichen Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz. Dieser verlangte in unberechtigter Amtsanmaßung Einsicht in den zum Transport von Konsumgütern dienenden Korb und traf zwecks Tötungsabsicht die Feststellung, dass die R. zu ihrer verwandten und verschwägerten Großmutter eilends war. Da bei dem Wolf Verknappungen auf dem Ernährungssektor vorherrschend waren, beschloss er, bei der Großmutter der R. unter Vorlage falscher Papiere vorstellig zu werden. Da dieselbe wegen Augenleidens krankgeschrieben war, gelang dem Wolf die diesfällige Täuschungsabsicht, worauf er unter Verschlingung der Bettlägerigen einen strafbaren Mundraub ausführte.
Bei der später eintreffenden R. täuschte er seine Identität mit der Großmutter vor, stellte der R. nach und durch Zweitverschlingung derselben seinen Tötungsvorsatz unter Beweis. Der sich auf einem Dienstgang befindliche Förster B. vernahm verdächtige Schnarchgeräusche und stellte deren Urheberschaft seitens des Wolfsmaules fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Behörde ein Tötungsgesuch ein, welches zuschlägig beschieden wurde. Daraufhin gab er einen Schuss auf den Wolf ab. Dieser wurde nach Empfangnahme der Kugel ablebig. Die Beinhaltung des Getöteten weckte in dem Schussgeber die Vermutung, dass der Leichnam Personen beinhaltete. Zwecks diesbezüglicher Feststellung öffnete er unter Zuhilfenahme eines Messers den Kadaver zur Einsichtnahme und stieß hier auf die noch lebende R. nebst Großmutter.
Durch die unverhoffte Wiederbelebung bemächtigte sich der beiden Personen ein gesteigertes, amtlich nicht zulässiges Lebensgefühl. Der Vorfall wurde von den Gebrüdern Grimm zu Protokoll gegeben. Autor: ??
02.05.2010 um 12:27 Uhr
Schön, wenn man bei diesen trockenen juristischen Themen auch mal schmunzeln kann. Aber Lotte, es kann schädlich sein, sich damit vor dem Schlafengehen zu beschäftigen. Schwindelanfälle und Einschlafstörungen wären nicht auszuschließen. ;-)
02.05.2010 um 13:41 Uhr
@all Ich würde die Salvatorische Klausel ja gar nicht mehr nutzen; sie ist doch eh immer vorausgesetzt.
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