Erstellt am 30.04.2010 um 20:05 Uhr von tiktak
@ candy
kleines Auszug:
Akten- und Registerzeichen
Akten- und Registerzeichen erscheinen dem Laien (Bürger) oft kryptisch, dabei ist ihre "Entschlüsselung" ganz einfach. Nehmen wir an, Ihr Rechtsstreit hat das Aktenzeichen
123 C 01/02
Fangen Sie mit dem einzigen Buchstaben an, dem
C = (allgemeines Zivilrecht) beim Amtsgericht (AG), also 1. Instanz.
Jetzt kommt die 123 dran. Das ist die Abteilung 123 beim Amtsgericht.
In dieser Abteilung 123 ist das die Akte 01, also die erste Akte aus dem
Jahr (20)02.
Ganz einfach, oder? Es geht aber auch komplizierter, womit Sie hier aber verschont werden sollen. Nachfolgend eine hoffentlich vollständige Auflistung aller gängigen Akten- und Registerzeichen (einige müssen noch korrigiert werden):
Bearbeitungsstand: 23.03.2006
ABR Rechtsbeschwerden Bundesarbeitsgericht
wenn du alles lesen willst : jur-abc.de eingeben
gruß
tiktak
Erstellt am 30.04.2010 um 22:08 Uhr von Kölner
Eigentlich ist die Systematik beim BAG ganz einfach:
Wenn ein 'B' in den Aktenzeichen vorkommt ist das immer ein Beschlussverfahren (z.B. eingeleitet durch einen BR).
Kommt das 'B' nicht vor ist die Entscheidung immer eine Einzelfallentscheidung (z.B ein AN hat geklagt).
Beim LAG ist das auch so:
Aktenzeichen mit einem 'Sa' sind immer Einzelfallentscheidungen.
Kommt ein 'B' wieder vor handelt es sich um ein Beschlussverfahren.
...und da soll noch mal jemand sagen, dass ArbG nicht logisch aufgebaut sind. ;-)
Erstellt am 30.04.2010 um 22:39 Uhr von rabitaka
ein Beschlussverfahren (eingeleitet durch einen BR).... aber die kann doch ein Arbeitgeber auch einleiten... oder verwechsel ich da jetzt was
Erstellt am 30.04.2010 um 22:54 Uhr von StuWa
Ooooh :-)
Registerzeichen! Eine Wissenschaft für sich ;-)
Vor allem in Strafverfahren, wenn Aktenzeichen der StA und des Gerichts zusammengefasst werden [118 Js (1178/09) 25 GS 2256/10] - wer einen Kumpel mit Schönfelder hat, kann da mal hinten im Anhang gucken; da stehen alle drin ;-)
Übrigens: Js steht bei der StA für ein Ermittlungsverfahren gegen einen namentlich bekannten Täter ;-)