Erstellt am 20.04.2010 um 09:51 Uhr von Taurus
Na das dürfte doch klar sein, es muss der gleiche Name dort stehen wie in der Personalakte vermerkt
Erstellt am 20.04.2010 um 10:01 Uhr von sueton
Ihr habt doch bestimmt vom AG die nötigen Unterlagen angefordert.Der Name ,der dort steht gilt.Ist aber ein "heilbarer"Mangel.
Erstellt am 20.04.2010 um 10:18 Uhr von Hasenfuss
Der Wahlvorstand hat die Liste bereits als gültig anerkannt und diese kleine Unstimmigkeit erst im Nachhinein bemerkt. Das heisst, bei der Bekanntmachung und den Stimmzettel würden wir den richtigen Namen "Stefanie" angeben und der Fauxpas wären wegen "heilbarer" Mangel nicht tragisch?