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Name auf der Vorschlagsliste

H
Hasenfuss
Nov 2016 bearbeitet

Was macht der WV, wenn auf der Vorschlagsliste der Name des Bewerbers als Steffi angegeben ist, der richtige Name aber Stefanie ist und Steffi von jedem (auch von der genannten Person) als Kurznamen benutzt wird? Die Vorschlagsliste wurde für gültig anerkannt, da die kleine "Kleinigkeit" übersehen wurde, die Frist jetzt abgelaufen ist und der WV bei der Bekanntmachung jetzt den richtigen Vornamen nimmt. Begeht der WV einen Fehler, in dem er die Angaben bei der Bekanntmachung einfach richtiggehen ändert?

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Community-Antworten (3)

T
Taurus

20.04.2010 um 11:51 Uhr

Na das dürfte doch klar sein, es muss der gleiche Name dort stehen wie in der Personalakte vermerkt

S
sueton

20.04.2010 um 12:01 Uhr

Ihr habt doch bestimmt vom AG die nötigen Unterlagen angefordert.Der Name ,der dort steht gilt.Ist aber ein "heilbarer"Mangel.

H
Hasenfuss

20.04.2010 um 12:18 Uhr

Der Wahlvorstand hat die Liste bereits als gültig anerkannt und diese kleine Unstimmigkeit erst im Nachhinein bemerkt. Das heisst, bei der Bekanntmachung und den Stimmzettel würden wir den richtigen Namen "Stefanie" angeben und der Fauxpas wären wegen "heilbarer" Mangel nicht tragisch?

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