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Unterstützungsunterschriften

Q
Qashqai
Nov 2016 bearbeitet

Müssen Unterstützungsunterschriften im Original vorliegen oder können sie auch per Mail (auf eingescanntem Dokument) oder Fax erfolgen?

1.03706

Community-Antworten (6)

F
Forentroll

19.04.2010 um 13:26 Uhr

Nur Original ist das wahre! Keine Kopie, kein Fax oder Email!

Q
Qashqai

19.04.2010 um 13:32 Uhr

Wo steht das?

Muss man dann also bei vielen Mitarbeitern im Außendienst bzw. beim Kunden eine Tour durch die Lande machen???

F
Forentroll

19.04.2010 um 13:53 Uhr

Fitting Siehe WO § 6 RN 10 - 13. Die Vorschlagsliste ist eine Urkunde.

Es können die Unterstützungen oder auch die Unterschrift für die Kandidatur auf einem extra Blatt mit der Originialunterschrift zusammengeheftet werden! So muss keine Reise getätigt werden.

P
Petrus

19.04.2010 um 13:56 Uhr

Wo steht das?

§14 BetrVG. Da steht Unterschrift und nicht "Nachbildung der Unterschrift". Zum Unterschied siehe §§126-126b BGB

Muss man dann also bei vielen Mitarbeitern im Außendienst bzw. beim Kunden eine Tour durch die Lande machen???

Gibt es bei euch nicht diese gelben Autos mit schwarzem Waldhorn drauf? Also jedem potentiellem Stützer die Vorschlagsliste zufaxen - und der schreibt dann "Ich stütze diese Kandidatenliste - Name - Datum - Unterschrift" drauf und lässt es von den Posthörnchen zum Listenführer zurücktragen.

S
sueton

19.04.2010 um 13:59 Uhr

@Forentroll Da bin ich mir unsicher.Nach § 3 Abs.4 WO kann z.B.das Wahlausschreiben auch mittels der im Betrieb vorhandenen Informations-und Kommunikationstechnik bekannt gemacht werden,sofern a l l e AN Zugriff darauf haben.Der WV hat bei der Feststellung der Gültigkeit einer Vorschlagsliste erheblichen Ermessensspielraum.Wenn auf einem Fax Kandidaten-und Stützteil klar erkennbar sind;warum nicht?

F
Forentroll

19.04.2010 um 14:32 Uhr

@ Sueton Hier gibt es einen kleinen aber feinen Unterschrift. Die Aushänge des Wahlausschreibens sind von der Definition "Kopien" was die Vorschlagsliste nicht ist. Sie ist und bleibt "eine" Urkunde. Außerdem ist der Ermessenspielraum des Wahlvorstandes eingeschrenkt bzw. gibt es hier keinen! Siehe auch was Petrus geschrieben hat. Das ist sogar noch besser als meine Antwort!!!

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