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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

zu es hängt noch keine Wahlausschreibung

S
surcouf
Nov 2016 bearbeitet

danke erst mal für die rasche Beantwortung meiner Frage. Habe aber noch eine hab ihr einen Tip wenn wir den 12.5 für die wahl zum Br vergessen können.da ja wie schon erwähnt noch keine Wahlausschreibung aushängt. welcher Wahltermin wäre noch drin? unser WV hat seinen ablaufplan in zusammenarbeit mit einen Anwalt erhalten, da unser Wv nach keine Wahl ausgerichtet hat. Vielleicht kann ich ihn durch eure hilfe noch einen tipp geben, man kann ihn ja nicht hängen lassen

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Community-Antworten (2)

N
nicoline

15.04.2010 um 01:10 Uhr

surcouf § 3 Wahlausschreiben (1) Spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlässt der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben, das vom Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands zu unterschreiben ist. Mit Erlass des Wahlausschreibens ist die Betriebsratswahl eingeleitet. Der erste Tag der Stimmabgabe soll spätestens eine Woche vor dem Tag liegen, an dem die Amtszeit des Betriebsrats abläuft.

Zu dem Anwalt sag ich jetzt mal nix! Und Du bist sicher, dass das Wahlausschreiben nicht doch irgendwo aus(rum)hängt?

W
wahlvst

15.04.2010 um 10:44 Uhr

Der amtierende BR begeht zwar möglicher Weise eine grobe Pflichtverletzung, doch wirkich bestrafen kann man ihn nicht.

Gewählt werden kann immer sofern kein BR besteht. Es entsteht dann höchstens eine BR-lose Zeit.

Kommt der BR hier aber seiner Pflicht nicht nach, sollte man ihm erklren, dass er wohl dann später nicht wieder gewählt wird.

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