Es heißt, dass die Anzahl der Unterstützungsunterschriften ein zwanzigstel der im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter beträgt, jedoch mindestens 3 Unterschriften. Weiß jemand, seit wann das gilt? Wir haben nämlich festgestellt, dass diese Vorschrift bei den BR-Wahlen im letzten Jahr nicht berücksichtigt wurde. Die Kandidaten sammelten damals lediglich 3 Unterschriften, anstatt der geforderten 7. Ist die Wahl nun eigentlich nichtig??????