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Anzahl der Unterstützungsunterschriften

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marlbär
Nov 2016 bearbeitet

Es heißt, dass die Anzahl der Unterstützungsunterschriften ein zwanzigstel der im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter beträgt, jedoch mindestens 3 Unterschriften. Weiß jemand, seit wann das gilt? Wir haben nämlich festgestellt, dass diese Vorschrift bei den BR-Wahlen im letzten Jahr nicht berücksichtigt wurde. Die Kandidaten sammelten damals lediglich 3 Unterschriften, anstatt der geforderten 7. Ist die Wahl nun eigentlich nichtig??????

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Community-Antworten (6)

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Tanzbär

14.04.2010 um 12:19 Uhr

Ich glaube, die Frist zur Wahlanfechtung ist ein ganz klein wenig abgelaufen ...

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hundkatzemaus

14.04.2010 um 12:27 Uhr

Abgesehen davon , das dies für eine Nichtigkeit der Wahl wohl nicht ausreichen wird , kann die Nichtigkeit der Wahl zu jeder Zeit geltend gemacht werden und ist an keine Frist gebunden.

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Tanzbär

14.04.2010 um 12:35 Uhr

Wir wissen gar nichts. Wieviele waren denn auf der Liste? Ihre Unterschriften mitgezählt und es reicht vielleicht? Immerhin gelten die Vorschriften für die Liste, nicht für den einzelnen Kandidaten. Wir wissen es nicht, was dort wirklich geschehen ist und der Fragesteller hält sich bedeckt. Und deshalb mein Hinweis auf die Fristen, alles andere ist Spekulation.

H
hundkatzemaus

14.04.2010 um 12:38 Uhr

Tanzbär auch wenn du weißt das du nichts weißt , setzt du das BetrVG nicht außer Kraft. Und für die Nichtigkeit gibt es keine Frist.

T
Tanzbär

14.04.2010 um 12:40 Uhr

Na dann viel Spaß beim Gericht.

H
hundkatzemaus

14.04.2010 um 12:47 Uhr

Du solltest lieber mal den Kommentar zu § 19 BetrVG lesen.

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