Erstellt am 14.04.2010 um 10:19 Uhr von Tanzbär
Ich glaube, die Frist zur Wahlanfechtung ist ein ganz klein wenig abgelaufen ...
Erstellt am 14.04.2010 um 10:27 Uhr von hundkatzemaus
Abgesehen davon , das dies für eine Nichtigkeit der Wahl wohl nicht ausreichen wird , kann die Nichtigkeit der Wahl zu jeder Zeit geltend gemacht werden und ist an keine Frist gebunden.
Erstellt am 14.04.2010 um 10:35 Uhr von Tanzbär
Wir wissen gar nichts.
Wieviele waren denn auf der Liste? Ihre Unterschriften mitgezählt und es reicht vielleicht?
Immerhin gelten die Vorschriften für die Liste, nicht für den einzelnen Kandidaten.
Wir wissen es nicht, was dort wirklich geschehen ist und der Fragesteller hält sich bedeckt.
Und deshalb mein Hinweis auf die Fristen, alles andere ist Spekulation.
Erstellt am 14.04.2010 um 10:38 Uhr von hundkatzemaus
Tanzbär
auch wenn du weißt das du nichts weißt , setzt du das BetrVG nicht außer Kraft. Und für die Nichtigkeit gibt es keine Frist.
Erstellt am 14.04.2010 um 10:40 Uhr von Tanzbär
Na dann viel Spaß beim Gericht.
Erstellt am 14.04.2010 um 10:47 Uhr von hundkatzemaus
Du solltest lieber mal den Kommentar zu § 19 BetrVG lesen.