Erstellt am 12.04.2010 um 22:16 Uhr von nicoline
Surfergirl,
jedes Mitglied des Betriebsrates kann jederzeit seinen Rücktritt vom Amt erklären ohne Gründe angeben zu müssen. Ich frage mich nur, ob Du das nicht vor der Aufstellung zur Wahl hättest wissen können, mit der Zwickmühle und den Gewissensgründen!
Erstellt am 12.04.2010 um 22:54 Uhr von DonJohnson
@surfergirl
Mich irritiert es, dass An diesen Schritt machen ohne sich im Vorfeld Gedanken zu machen - Sorry, meine ich ernst
Erstellt am 12.04.2010 um 23:48 Uhr von hundkatzemaus
Nur wer nichts macht , macht keine Fehler.
Ich frage mich nur, ob Du das nicht vor der Aufstellung zur Wahl hättest wissen können, mit der Zwickmühle und den Gewissensgründen!
Wenn man nicht genau weiß was auf eunen zukommt. Es kann durchaus vorkommen das dies erst bei der Arbeit affällt.
Erstellt am 13.04.2010 um 07:10 Uhr von Dielöwin
Hallo surfergirl
Verrätst Du uns auch noch welche Position Du in der Fa. begleitest.Bist Du in der PA?
Erstellt am 13.04.2010 um 09:10 Uhr von Troisdorfer
***Betriebsrat aus "Gewissensgründen" wieder zu verlassen ? ***
Das hört sich an das es Schandhaft sei ,Betriebratsmitglied zu sein ?
Tritt zurück und gebe jemanden anderen die Chance der mit so einem
Ehrenamt keine spielchen treibt und vieleicht euch die Arbeitswelt erleichter .
Troisdorfer
Erstellt am 13.04.2010 um 09:41 Uhr von Taurus
Gewissensgründe wenn Du bestehende Getze umsetzt und einhalten willst als BR ? Gewissensgründe wenn Du Deine Kolleginnen und Kollegen unterstützt ? Das verstehe ich nicht.... sowas überlegt man sich vor der Wahl.