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Austritt Betriebsrat

S
Surfergirl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bin gerade erst in den Betriebsrat gewählt worden und habe allerdings Zweifel ob ich in meiner Position bei gewissen Punkten nicht in die Zwickmühle geraten werde. Ist es eigentlich möglich den Betriebsrat aus "Gewissensgründen" wieder zu verlassen ?

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Community-Antworten (6)

N
nicoline

13.04.2010 um 00:16 Uhr

Surfergirl, jedes Mitglied des Betriebsrates kann jederzeit seinen Rücktritt vom Amt erklären ohne Gründe angeben zu müssen. Ich frage mich nur, ob Du das nicht vor der Aufstellung zur Wahl hättest wissen können, mit der Zwickmühle und den Gewissensgründen!

D
DonJohnson

13.04.2010 um 00:54 Uhr

@surfergirl Mich irritiert es, dass An diesen Schritt machen ohne sich im Vorfeld Gedanken zu machen - Sorry, meine ich ernst

H
hundkatzemaus

13.04.2010 um 01:48 Uhr

Nur wer nichts macht , macht keine Fehler.

Ich frage mich nur, ob Du das nicht vor der Aufstellung zur Wahl hättest wissen können, mit der Zwickmühle und den Gewissensgründen! Wenn man nicht genau weiß was auf eunen zukommt. Es kann durchaus vorkommen das dies erst bei der Arbeit affällt.

D
Dielöwin

13.04.2010 um 09:10 Uhr

Hallo surfergirl Verrätst Du uns auch noch welche Position Du in der Fa. begleitest.Bist Du in der PA?

T
TROISDORFER

13.04.2010 um 11:10 Uhr

***Betriebsrat aus "Gewissensgründen" wieder zu verlassen ? ***

Das hört sich an das es Schandhaft sei ,Betriebratsmitglied zu sein ?

Tritt zurück und gebe jemanden anderen die Chance der mit so einem Ehrenamt keine spielchen treibt und vieleicht euch die Arbeitswelt erleichter .

Troisdorfer

T
Taurus

13.04.2010 um 11:41 Uhr

Gewissensgründe wenn Du bestehende Getze umsetzt und einhalten willst als BR ? Gewissensgründe wenn Du Deine Kolleginnen und Kollegen unterstützt ? Das verstehe ich nicht.... sowas überlegt man sich vor der Wahl.

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