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Betriebsratswahl in Zustellagenturen

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delphi
Nov 2016 bearbeitet

Darf in einer Zustellagentur ein Inspektor 1. Vorsitzender des Betriebsrates sein?

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Community-Antworten (5)

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Pappnase

12.04.2010 um 16:17 Uhr

Hi delphi, dazu habe ich ein paar Fragen :

  1. Was ist ein Inspektor, leitender Angestellter oder AG?
  2. Wenn er im BR ist, muß er ja auf der Wählerliste gestanden haben. Warum ist das nicht beanstandet worden. Den/die Vorsitzende/n wählt der BR aus seiner Mitte per Mehrheitsbeschluss. Viele Grüße
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delphi

12.04.2010 um 16:23 Uhr

Hallo,

der Inspektor ist für die Zusteller verantwortlich. Sozusagen der Vorgesetzte der Zusteller. Er steht auf der Wählerliste und jetzt geht es darum ob es Sinn hat dieses zu beanstanden. Die Wahlen finden erst noch statt.

P
Petrus

12.04.2010 um 16:37 Uhr

Wie viele Inspektoren gibt es denn? Stellen die neue Zusteller ein oder entlassen sie selbige? Oder verteilen sie als Vorgesetzte das Zustellgut auf die Zusteller? Oder was sonst? Langer Rede kurzer Sinn: Es gibt Vorgesetzte, die auch leitende Angestellte sind; die meisten Vorgesetzten sind es nicht.

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delphi

12.04.2010 um 16:46 Uhr

Achso, ok .. es gibt 4 Inspektoren und ca. 250 Zusteller. Die Inspektoren verwalten die Zustellbezirke, sie können Zusteller einstellen oder ggf. auch entlassen. Das Verteilen des Zustellgutes übernehmen sie nicht.

P
Petrus

12.04.2010 um 19:11 Uhr

sie können Zusteller einstellen oder ggf. auch entlassen

Das deutet auf einen "Leitenden" hin... Damit wäre anhand des §5(3) BetrVG vom Wahlvorstand zu prüfen, ob sie es auch tatsächlich sind.

Wenn ja, dann gehört die Inspektoren nicht zu den Arbeitnehmern im Sinne des Gesetzes und dürfen den BR weder wählen noch sind sie zum BR wählbar.

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