Erstellt am 06.04.2010 um 09:45 Uhr von Former
Hallo Franzz
das sind so grenzwertige Sachlagen
wenn sich der AG deinem Anliegen widersetzt, wobei es wohl eher darum geht, ob er die Kosten übernimmt, weil daran hindern, daß du bereits am Vortag (nach Dienstende) anreist und übernachtest, kann er dich ja nicht,
wird wohl ein Richter unter Würdigung des Einzelfalls feststellen müssen, ob die Vorgehensweise verhältnismässig war, oder ob man durchaus 1 Stunde des Seminars verpassen kann, ohne den Erfolg der gesamten Schulungsmaßnahme zu gefährden
Argumentationsmässig würde ich erstmal anführen, daß er die Kosten zu tragen hätte.
Du siehst ja dann, wie er reagiert.
Ob man das Vorhaben dann so wie von dir angesprochen umsetzt, liegt auch an der eigenen Konfliktbereitschaft, wobei es nicht immer die beste Lösung wäre, mit dem Kopf durch die Wand zu rennen
Erstellt am 06.04.2010 um 13:04 Uhr von ganzfein
eine Stunde Seminar verpassen ist sicher nicht verhältnismäßig! ich würde früher anreisen oder ein Reisemittel wählen das rechtzeitig ankommt