Kleine Wahlgeschenke?
Hallo,
wir haben vor, am Tag der Wahl, durch ein kleines Geschenk (kleine Tüte Gummibärchen mit unserem Slogan) nocheinmal Werbung für unsere Liste zu machen.
Nun haben wir gehört, dass es verboten sei, eine solche Aktion zu starten.
Wie sieht es da rechtlich aus? Urteile etc.?
Lieben Dank
Community-Antworten (2)
30.03.2010 um 20:57 Uhr
Darfst Du. Alles ist erlaubt - andere verteilen Regenschirme, Kampfenten und solche Dinge!
31.03.2010 um 11:46 Uhr
Wir haben auch am Tag der Abstimmung Kulis verteilt ist total gut angekommen... man muß nur aufpassen daß man ja auch niemand vergißt daß verzeihen die MA nicht so schnell
Verwandte Themen
Wahlwerbung - was ist erlaubt?
ÄlterEnde April findet bei uns die BR Wahl statt. Wir wählen auf einer Persönlichkeitsliste Dürfen die Kandidaten mit dem Listenplatz Reklame machen? zum Beispiel Wahlgeschenke verteilen ?
Wahlwerbung zum BR in eigener Sache
ÄlterHallo an alle Betriebsräte! Ich (w) möchte mich nächstes Jahr zur Betriebsratswahl aufstellen lassen und würde gerne bei der Vorstellung bei den Kollegen (Betriebsversammlung) einen "Megaknaller" losl
Kleine 100% Tochter-GmbH wird in große Mutter-GmbH übernommen - Auf was müssen wir als BR bei diesem Übergang besonders achten?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, wir sind eine kleine GmbH mit ca. 40 Mitarbeitern, verteilt auf mehrere Standorte. Nur einer dieser Standorte hat einen BR (3 Mitglieder, mittlerweile aber weniger a
Liegt ein Gemeinschaftsbetrieb vor?
ÄlterHallo zusammen, bitte habt Nachsicht mit mir, denn mir wurde gekündigt und ich muss mich mit der rechtlichen Materie erst noch vertraut machen, da ich gegen die Kündigung klagen werde. Zu meiner Sit
Betriebsbuße - wer hat Erfahrung, wie man als BR damit umgeht?
ÄlterHallo Kolleschen, ich hätte da mal ne kleine Frage. Hat jemand vielleicht zum Thema "Betriebsbuße" etwas Erfahrung, bzw. wie man als BR damit umgeht. Ich weiß, ist Mitbestimmungspflichtig. Es geht m