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Betriebsratswahl

B
birgmarilu
Nov 2016 bearbeitet

Eigentlich endet doch die Amtszeit des Betriebsrates mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Das war bei uns der 4.5.2006. Jetzt unsere Frage: Durch ein technischen Fehler mußten wir das Wahlausschreiben noch mal neu machen und um die 6 Wochen frist einzuhalten können wir den Termin der Neuwahl nicht einhalten. Jetzt findet die Stimmabgabe erst am 5.5.2010 statt. und die konstituierende Sitzung findet dann erst eine Woche später statt. Jetzt unsere Frage tagt bis dahin noch der alte Betriebsrat oder wie läuft das jetzt?

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Community-Antworten (7)

S
STANLEY

28.03.2010 um 15:22 Uhr

Nein - gleich mehrfach!

  1. Es endet die Amtszeit des BR nicht (!) mit der Bekanntgabe des Wahlergebnis
  2. Ihr seid in der Zeit zwischen BR-Amtszeit-Ende und der erneuten konstituierenden Sitzung "betriebsratslos"!

Zu 1) Irgendwann in der Vergangenheit hat sich euer erster BR gebildet. Dieses Datum (Tag, Monat) legt den Termin fest, wann alle 4 Jahre der alte BR endet... Ausnahme: Ihr habt mal irgendwann "zwischendurch" euch erstmalig gebildet und habt dann in das normale "Wahlfenster" gewählt. Ich glaube, dass in dem Fall ebenfalls die konstituierende Sitzung in dem normalen Wahlfenster den BR ins Amt "erhebt".

Sollte es (so wie bei uns) irgendwie nicht mehr nachvollziehbar ist, wie der Termin lautet, dann kann es WV auch festlegen (sollte dann aber irgendwie in Stein gemeißelt werden, damit es in Zukunft nicht mehr zu Irritationen kommt...)

Gruß STAN

R
rainerw

28.03.2010 um 16:04 Uhr

@Stanley Kannst Du mal erklären was die konstituierende Sitzung mit der Amtszeit eines BR´s zu tuhen hat?

@birgmarilu Um die Sache mal aufzubröseln: Du schreibst,das das Wahlergebnis im Jahr 2006 am 04.05. öffentlich bekannt gegeben wurde. Also begann hier die Amtszeit des BR´s. Enden tut sie also am 04.05.2010 um 0:00 Uhr. Rein theoretisch würde die Amtszeit eines neuen BR´s am 05.05.2010 beginnen; sofern vorher eine ordnungsgemäße Wahl durchgeführt und das Wahlergebnis öffentlich gemacht wurde. Entgengen Stanley´s behauptung hat eine konstituirende Sitzung nichts mit der Amtszeit oder Amtsübernahme eines BR´s zu tuhen. Diese dient lediglich den Zweck sich die Geschäftsfähigkeit zu geben. Auf dieser wird nur der Vorsitzende und der Schriftführer gewählt. Dann ist Sitzungsende. Will man an diesem Tag noch den Stellvertreter wählen und Ausschüsse bilden, kann man direkt im Anschluss daran eine neue Sitzung einberufen. Das BetrVG besagt lediglich das der WV innerhalb einer Woche zur konstituierenden Sitzung einzuladen hat; nicht aber das sie innerhalb einer Woche statt zu finden hat.

Das ganze bedeutet hier wieder für euren Fall, habt ihr bis 04.05. 2010 das neue Wahlergebniss nicht öffentlich gemacht seit ihr betriebsratslos.

L
Lotte

28.03.2010 um 16:19 Uhr

rainerw, so wie Du es schreibst, stimmt es aber auch nicht! "Du schreibst,das das Wahlergebnis im Jahr 2006 am 04.05. öffentlich bekannt gegeben wurde. Also begann hier die Amtszeit des BR´s. Enden tut sie also am 04.05.2010 um 0:00 Uhr." Ich kann nicht erkennen, dass der vorherige BR außerhalb der regulären Wahlzeit gewählt wurde.

birgmarilu, als erstes mal: Wann hat denn der letzte BR seine Amtszeit angetreten? Normalerweise ist es so wie Stanley schreibt, außer mit der konstituierenden Sitzung, da hat Rainer wiederum Recht. Diese dient zur Ausübung der Geschäftsfähigkeit, nicht aber der Amtszeit. Glück hättet Ihr, wenn der letzte BR seine Amtszeit erst zwei Wochen nach damaliger Veröffentlichung des Wahlergebnisses begonnen hätte....

Zur Amtszeit des BR siehe § 21 BetrVG und Kommentierungen.

Ansonsten: Ein Beschluss über den Rücktritt des BR wäre eine zwar rechtlich umstrittene, aber immerhin eine Möglichkeit.

R
rainerw

28.03.2010 um 16:37 Uhr

@Lotte, "Ich kann nicht erkennen, dass der vorherige BR außerhalb der regulären Wahlzeit gewählt wurde." Die letzte reguläre Wahlzeit fing am 1. März 2006 an und endete am 31. 5. 2006. Bist du etwa anderer Ansicht?

B
birgmarilu

28.03.2010 um 16:46 Uhr

wenn ich die Antwort von rainerw richtig lese , wären wir dann für einen Tag betriebsratslos, da das letzte Wahlergebnis am 4.5.2006 bekannt gegeben wurde. ist das richtig.

Muß jetzt der alte dann zurück treten oder was gibt es jetzt für Möglichkeiten?

L
Lotte

28.03.2010 um 17:12 Uhr

birgermarilu, rainer hat absolut Unrecht mit seiner Meinung, dass die damalige Verkündigung des Wahlergebnisses (Datum) des jetzigen BR automatisch das Ende seiner Amtszeit (4 Jahre später) heute ist!!!!

Nur wenn der BR davor außerhalb der regulären Wahlzeit gewählt wurde oder es noch keinen BR gab, hätte er Recht!!!! Oder wenn Ihr das Ergebnis immer erst verkündet, wenn das Ende der Amtszeit erreicht ist. Das allerdings wäre blöd, weil dann der BR bis zur konstituierenden Sitzung nicht geschäftsfähig wäre. Bitte § 21 BetrVG nochmal lesen!!!

Vielleicht seid Ihr nur einen Tag ohne BR, aber bis zur konstituierenden Sitzung nicht geschäftsfähig, falls Eure Amtszeit wirklich am 4.05. endet. Also ich würde zurücktreten.

L
Lotte

28.03.2010 um 17:16 Uhr

rainer, ja der jetzige BR wurde regulär gewählt, aber der vorherige???? Da kann ich nicht erkennen, dass es außerhalb der Amtszeit war oder noch kein BR existierte...

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