Erstellt am 26.03.2010 um 09:07 Uhr von Hanne
Moin Paddy....
Habt ihr leider kein Einfluß drauf.
BR ist mit zuständig für die Sicherheit in der Firma.
Solange ein positiver Beschluß des BR vorliegt , kann nur der BR selbst ihn Rückgängig machen oder das Arbeitsgericht.. Und der Richter der ihn daran hindern würde muß erst noch geboren werden.
Es ist gesetzlich verankert. Und bevor das geändert wird lernt ein Frosch fliegen.
Erstellt am 26.03.2010 um 09:15 Uhr von Strippe
Hallo Paddy,
die Arbeitssicherheit gehört mit zu den Aufgaben des Betriebsrates. Also sollte Euer Vorsitzender schon wissen wovon er redet.
Mit anschwärzen hat das aus meiner Sicht auch wenig zu tun. Es geht um den Schutz der Kollegen. Die Gesundheit gibt es nur einmal. Ich verstehe auch nicht was du mit an die Sicherheitsregeln nicht so streng halten meinst. Sicherheitsvorschriften sind da um eingehalten zu werden, und nicht um so ein bischen. Schutzbrille auf beim schleifen, bohren oder was auch immer. Und ich meine IMMER! Augen hat man nur ein paar, die wachsen nicht nach. Deshalb versteh ich Deine Frage nicht.
Ich würde mir wünschen, wenn Ihr Euren Vorsitzenden bei seiner Arbeit im Bereich der Arbeitssicherheit unterstützt. Er sollte natürlich niemanden anschwärzen, aber darauf hinweisen was die Kollegen falsch machen ist schon wichtig.
Schönen Gruß
Strippe
Erstellt am 26.03.2010 um 10:27 Uhr von Paddy
Nein nein.....Brille aufsetzen beim Bohren und schleifen, ist schon alles richtig so. Aber daß zum Beispiel jemand einen kleinen Fernseher oder Kaffeemaschine in seiner Pausenbude hat (was er laut BG nicht darf)......und der erste Vorsitzende nimmt ihm den Weg und "petzt" es dem Chef, das finde ich nicht so prall.
Er soll sich ja auch "für" mehr Sicherheit einsetzen, aber er soll die Kollegen nicht denonzieren.
Erstellt am 26.03.2010 um 12:34 Uhr von Strippe
Hallo Paddy,
das ist etwas anderes. Er sollte sich doch für die Kollegen einsetzen und nicht verpetzen. Bei uns in der Firma sind private Elektogeräte auch verboten. Hat aber weniger was mit der BG zu tun, sondern eher mit dem Versicherungsschutz der Firma fals so ein Gerät mal einen Kurzschluss verursachen sollte und die Bude abbrennt, dann zahlen die nicht.
Wir sind als BR mit unserem Personalleiter durch die Firma gegangen und haben alle darüber informiert, das dies nicht mehr erlaubt ist. Radios und Kaffeemaschinen sind jetzt nur noch geduldet und sollen zum Feierabend stromlos (Stecker ziehen) sein. Das reicht unsere GF, schließlich wollen die die Stimmung im Betrieb nicht ganz kaputt machen. Bei Zuwiederhandlungen der Anordnung überlassen wir (BR) das Einziehen der Geräte unserer GF. Das für Radios und Fernseher am Arbeitsplatz auch noch GEZ Gebühren bezahlt werden müssen ist noch ein ganz anderes Thema.
Gruß Strippe