Betriebsratswahl
Eine Person, deren befristeter Vertrag am 14. April ausläuft (Wahltag ist bei uns der 15. April) hat eine eigene Wahlvorschlagsliste aufgestellt, wohl in der Hoffnung, dass sie weiterbeschäftigt wird. Ist damit die Liste ungültig, oder muss der Wahlvorstand sie nur auffordern, einen anderen Listenführer zu benennen? Stand diese Person überhaupt zu Recht im Wahlausschreiben auf der Wählerliste, obwohl man ja wusste, dass ihr Vertrag zum Wahltag nicht mehr bestehen wird?
Community-Antworten (1)
22.03.2010 um 14:25 Uhr
War zum Termin der Wahlausschreibung bekannt, dass diese Person am Wahltag nicht mehr beschäftigt ist, darf sie nicht auf der Wählerliste auftauchen. Demzufolge hat sie weder passives noch aktives Wahlrecht, ein von ihr eingereichter Wahlvorschlag wäre demzufolge ungültig.
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